Hund nur im Garten halten artgerecht?

Also, die Nachbarn meiner Tante haben seit ein paar Monaten einen Husky, er ist jetzt auch noch nicht ausgewachsen. höchstens 9 Monate-1 Jahr. Er wird allerdings NUR im Garten gehalten. Er hat zwar eine Holzhütte, futter und wasser, und ein spielzeug, ist aber auch in der mitte des gartens an einem sonnenschirn festgeleint. es geht, soweit ich es merke, niemand mit ihm spazieren und keiner sitzt auch nur für ein paar minuten nach draußen um mit ihm zu spielen, gassi zu gehen bzw. ihm einfach nur aufmerksamkeit zu schenken. und das im winter. letztens bin ich an den zaun um ihn "zu trösten" und er hat dann ganz laut aufgejault. ich hab meine hand ausgestreckt und er ist die ganze zeit "dagegengelaufen" so als wollte er das ich ihn weiterstreichele. leider weiß ich nicht ob das noch artgerecht ist. einmal (im sommer) haben sie die gartentür kurz aufgemacht, damit jemand zum grillen vorbeikommen konnte und er ist ca. 300 m weit weg gerannt und die besitzer haben es nicht mitbekommen bzw. es hat sie nicht gejuckt! ich bin dem husky hinterhergerannt und hab ihn am halsband wieder zurückgeführt. kein danke kam von den nachbarn, nichts. die haben den wortlos angeleint und haben die tür geschlossen. seitdem haben die da einen riegel davor. (ist so ne hohe holztür)

ich würd ihn da gerne "retten" aber ich weiß auch das huskys einer gewissen kälte standstehen können. nur der hund liegt nicht in der hoffentlich warmen hütte , sondern läuft unruhig im kreis umher, kratzt an der balkontür, weil er rein möchte. die familie hat auch zwei jüngere kinder, die ihn scheinbar auch nicht so mögen. soweit ich weiß hat er aber keine verletzungen, er wird nicht geschlagen etc. dem hund geht es einfach psychisch schlecht, er ist gelangweilt, zu wenig auslauf, er ist alleine. im sommer sitzen die wenigstens auf der terrasse (grillen etc.) aber jetzt wo winter ist..? was kann ich machen, um den hund zu "retten"? mit den nachbarn reden bringt nichts, die werden "das dreckige große vieh" nicht nach hause schleppen. da bleibt echt die frage offen, wieso sie den hund überhaupt angeschafft haben. soll ich sie evtl. mal fragen, ob ich mit dem hund umsonst gassi gehen würde? hatte das so oder so vor.

p.s. meine tante hat kontakt zu den nachbarn (die frau macht ihr immer die gelnägel :D) und ich könnte sie fragen, aber sie könnte nicht viel machen, außerdem sagt sie immer das das ein husky sein und der die kälte standhält. ja ok es sind evtl. 0-5 grad hier, aber der langweilt sich doch zu tode oder nicht !??!?!

leute hilft mir ich hab echt ein schlechtes gewissen weil ich hab das gefühl der hund vertraut mir das ich ihn da raushole (?) ♥

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Schreib eine Mail mit der Sachverhaltsdarstellung (kannst Du ja hier rauskopieren) an Dein örtlich zuständiges Ordnungsamt. Die werden die Sache dann weiter verfolgen !

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Die Frage ist - allerdings streng genommen - gar nicht so unberechtigt. Wenn eine bestimmte Information mit einer bestimmten Person verbunden wird ("Erne Müller hatte 10 Fehltage !"), dann ist das ganz klar ein personenbezogenes Datum (= Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person).

Diese Information an andere weiterzugeben, indem man sie beispoielsweise laut vor der Klasse oder vor anderen sagt, ist die Übermittlung personenbezogener Daten und gehört zur Verarbeitung derselben.

Dafür muss der Lehrer entweder eine rechtskräftige Einwilligung der betroffenen Person haben oder er braucht für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage. Die Verordnung

über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) ist hier allerdings nicht einschlägig.

Soweit zur Theorie.

Was die Praxis angeht, möchte ich auf Deine frage antworten :

Lass ma die Kirche im Dorf und halt den Ball flach. Erst mit dem Lehrer sprechen, sagen, dass man das nicht will und abwarten, ob er es danach nochmal macht. Ihn dann nach den gründen fragen, warum er entgegen des deutlich artikulerten Willens es trotzdem tut. Danach mit Vertrauenslehrer oder Eltern sprechen.

Bitte immer angemessen und mit Augenmaß (re)agieren.

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Also, ohne Gewähr :

Aus einer automatisierte Datei kann ich durch Verarbeitung Erkenntnisse gewinnen, z.B. wie hoch ist der Anteil der weiblichen unbefristeten Arbeitnehmer in meinem Betrieb, oder ähnlich. Das mache ich z.B. durch Filterung einer Excel-Tabelle. Oder ich erstelle eine Access-Datenbank, die ich auswerten kann.

Bilder- oder Musik-Dateien kann ich nicht automatisiert auswerten oder bearbeiten. Die kann ich einfach nur konsumieren.

Deshalb würde ich diese als "nicht-automatisiert" bezeichnen.

Der LDI NRW hat auch sogar Dateien, die mit Standard.-Büro-Software erstellt wurden (also alles, was zu Office gehört) als nicht automatisiertes Verfahren bezeichnet, im - ich glaube - 17. Tätigkeitsbericht.

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Es wird häufig verwechselt, Datenschutz und Datensicherheit. Datenschutz schützt Menschen und ihr grundgesetzlich gesichertes Recht, eigenverantwortlich mit ihren eigenen personenbezogenen Daten umzugehen. Datensicherheit schützt die Daten selber, egal, ob sie in einer Papierakte stehen, auf einem Server liegen, auf einem USB-Stick, in einem sozialen Netzwerk, etc.

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