Ich denke es wird wie folgt aussehen können. Deinem Bruder könnte die Fahrerlaubnis entzogen worden / werden sein. Dann darf er kein Kraftfahrzeug weder Auto noch Motorad fahren. Ob er nun den Führerschein noch nicht abgegeben hat oder nicht. Sprich doch mal mit Ihm, wie weit sein Verfahren ist ... Nicht das er jetzt Staffällig wird und die Proleme noch grösser werden ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_und_Neuerteilung_der_Fahrerlaubnis

...zur Antwort

Gib Deinem Chef auf jeden Fall Bescheid, dass der Verbleib des Schlüssels Dir unbekannt ist. Der muss dann entscheiden und verantworten, wie es weiter gehen soll. Also ob ein anderes Postfach genutzt werden kann / muss. Die Kosenfrage und den Anteil an Deinem verschulden würde ich erstmal offen lassen. Wenn Dein Chef dich damit beauftragen sollte die Sache mit der Post direkt zu klären, dann frage da mal nach, was passiert wenn der Schlüssel nach dem WE wieder da ist.... Oft fallen solche Schlüssel ja schnell unter den schreibtisch oder finden sich am Autoparkplatz oder zuhause am Umkleideplatz oder unter dem Bett wieder .... Sollte sich die beschriebene Umkleide bei Dir auf der Arbeitsstelle befinden und es gab keine direkte Vereinbarung, dass ein solcher Schlüssel speziell an einer Kette oder in einem Schlüsselkasten aufzubewahren ist, würde ich es als "normales" Risiko des Arbeitsalltages einstufen.... Da zahlst Du überhaupt nichts selbst ... Solltest Du den Schlüssel nachts im Auto vor einer Disko verlieren, dann gäbe es eher einen Grund mal über darüber nachzudenken ob du wirklich sorgfältig genug warst .... Falls ein Diebstahl nicht auszuschliesen ist, muss Dein Chef entscheiden bzw. die Sache mit seiner Versicherung abstimmen.

...zur Antwort

McDonalds macht sein Geld mit dem Franchise Konzept. Ob dem Inhaber / Besitzer Deines örtlichen Drive Inn noch etwas in der Tasche bliebe, wenn nur noch 1 Euro Artikel verkauft werden, wage ich zu bezweifeln... Allerdings liegt solchen Angeboten ja eine Mischkalkulation vor, also meist ein gewisser Umsatz pro Kunde.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.