Was soll das sein?
http://www.netplanet.org/aufbau/topologie.shtml
Was soll das sein?
http://www.netplanet.org/aufbau/topologie.shtml
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft hat damit überhauptsnichts zu tun. So nebenbei.
http://www.christengemeinschaft.de/
Dann frag doch mal bei der Bullizei nach? Oder beim Grenzschutz? Oder bei der Stelle für Öffentlichkeitsarbeit beim Bayerischen Innenministerium?
http://www.polizei.bayern.de/lka/wir/beruf/
Das intarwebtz is da HAMMA
Sprüche wie:
„Ist dein Vater ein Dieb? Dann er hat die Sterne vom Himmel gestohlen und in deine Augen getan.“
„Kannst du mir deine Telefonnummer geben? Ich hab meine verloren.“ „Ist es heiß hier drin, oder bist du das?“
„Ich bin so schlecht im Bett – das musst du erlebt haben!“ „Gott hängt zwischen meinen Beinen.“
„Glaubst du an Liebe auf den ersten Blick oder soll ich nochmal an dir vorbei laufen?“
„Weißt du eigentlich, dass ein Foto von dir im Lexikon ist? Unter „Bildschön“.“
„Was machst du denn hier? Du müsstest doch schon längst in meinem Bett sein!“
„Der Barkeeper hat gesagt, dass dieser Drink unwiderstehlich macht, und jetzt wollte ich Dich fragen, ob er schon wirkt.“
„Du musst der wahre Grund für die globale Erderwärmung sein.“
„Waren deine Eltern Terroristen? Weil Du so eine Bombe bist!“
„Hast du Dir weh getan als du vom Himmel gefallen bist?“
„Ich bin neu in der Stadt – kannst Du mir den Weg zu Dir nach Hause zeigen?“
„Ich muss ein Lichtschalter sein. Jedes Mal, wenn ich Dich sehe, machst Du mich an!“
Wirken immer. Das ist Wissenschaftlich bewiesen.
Und vorallem geht das die nächsten 65 Jahre genau so weiter. Nie wird sich nichts ändern ...
§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Oder den Kaiser des heiligen römischen Reiches deutscher Nation?