Wie teuer kann es werden wenn man vor Silvester Böllert?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Bußgeld kann da recht happig ausfallen: bis zu 50.000 € sind da möglich.

Wer allerdings ohne Genehmigung mit nicht zugelassenen Böllern hantiert, findet sich da schnell im strafbewehrten Bereich wieder - oder sprengt sich auch gleich Richtung Jupiter. :D

@Eichbaum1963

Achja: Im Herbst in den Wingerten ("Weinbergen"), einige Wochen vor der Weinlese, kannste dort böllern - fällt nicht auf und stört mit Sicherheit keinen - aber dennoch besser "11. Gebot" beachten. :D

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@Eichbaum1963

:D Danke endlich mal wie teuer es werden kann DANKE und das mit den Weinbergen geht leider Schlecht komme aus Nord-Deutschland

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@Diegostar

Tja, in Norddeutschland sind Wingerte dünn gesät. :D

Und wie schon unten erwähnt: Klasse I Feuerwerk darf ganzjährig gezündet werden. Also alles was du ab 12 Jahren kaufen darfst. Das kostet dich dann gar nüscht.;)

Guten Rutsch noch. ;)

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Dir auch ein Frohes neues Jahr und vielen Dank für den Stern. ;)

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§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber so krass meine ich es nicht ich meine wenn ich in meinem Garten böller oder kinderfeuerwerk abbrenne was dann an strafe auf mich zukommen könnte

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@Diegostar

Was DU als mehr krass oder weniger krass meinst interessiert nur den Staatsanwalt und den Richter herzlich wenig.

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Auch wenn die Antwort nicht ganz passt: man sollte doch die Quelle nennen. ;)

Er wird ja nicht gerad mit TNT oder Dynamit hantieren und auch wohl kaum jemanden Richtung All blasen wollen.

Im Übrigen darf "Kinderfeuerwerk" (Klasse I) das ganze Jahr über verkauft und gezündet werden.

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Es geht dabei mehr um Ruhestörung nehme ich an. Wenn du n bißchen Farbe in den Himmel machst, ist das nicht schlimm. Aber das Knallen solltest du lassen.

Kinderfeuerwerk (Klasse 1) darf das ganze Jahr über gezündet werden, Kl 2 nur am 31.12. und 1.1. höhere Klassen bedürfen einer Sondergenehmigung und Ausbildung. Über Strafen informiert die Polizei (und Eichbaum 1963)