Die meisten Gef. in Deutschland bekommen die günstigste Variante von Einwegrasierern gestellt.
Sobald die Gef. dann einer Beschäftigung nachgehen und der erste Lohn auf dem Hausgeldkonto verbucht wurde, müssen in den meisten Haftanstalten Hygieneartikel vom Gef. selber beschafft werden.
Bartschneidemaschinen können nach vorheriger Genehmigung durch die Anstalt (Ausnahme sind einige U-Haftanstalten) vom Gef. selber besorgt werden.

Die *Wärter werden denen ja kaum Rasierer in die Zellen stellen...............

***Justizvollzugsbeamte

Bei Gef. bei denen die Gefahr der Selbstverletzung, oder die Gefahr der Verletzung anderer besteht, bekommen diese Rasierer natürlich nicht ausgehändigt, sondern werden, sofern sie denn im besonders gesicherten Haftraum (BGH) untergebracht sind, während der Duschzeiten beaufsichtigt, oder sofern aus Vollzugsorganisatorischen Gründen keine Möglichkeit der Aufsicht besteht, eine Zeit lang ohne Rasur auskommen müssen.

................da sowas ja als Waffe genutzt werden kann.

Als Waffe können fast alle Gegenstände benutzt werden und sind sie noch so unscheinbar.

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Es gibt keine Sportausführung der PC 31 sondern lediglich eine A- (95/96) und eine B-Version (97/98)

Do solltest bedenken, dass das Rücklicht und der Sozius Haltegriff auch ein anderer ist, daher sollte genau durchdacht werden, ob sich dieser Mehrkostenaufwand für dich auch lohnt.

Nachzulesen hier: http://www.cbrforum.de/index.php?option=com_jfusion&Itemid=29&jfile=viewtopic.php&t=23440&start=0

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Der Gef. hat zwar ein Recht auf Bezug von Zeitschriften und Zeitungen, (Art. 5 GG).
Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen die erfüllt werden müssen.
u. a. wäre das:
Der Gef. muss sich der Vermittlung der Anstalt bedienen, d. h.
Die Anstalt kann die vom Gef. gewünschte Zeitung oder Zeitschrift beim Verlag bestellen, oder, dem Gef. oder einem Dritten gestatten, die Bestellung vorzunehmen. wobei der Bezug über den Postzeitungsdienst oder im Abo erfolgen muss.
Die Kosten hierfür hat der Gef. selbst zu tragen.

Ohne Genehmigung wird die von dir verschickte Zeitschrift also nicht beim Gef. landen, sondern geht bis zu seiner Entlassung zur Habe.

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Im Knast herrscht eine ziemlich Reizarmut, d.h. trotz vieler Behandlungsmaßnahmen wie Sport, berufliche und schulische Aus.- und Weiterbildung, Sportangeboten u.ä. ist der Alltag doch sehr trist und langweilig, mit kaum Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten. Wirklich "Wohl" fühlt sich niemand im Knast.
Ein anderer Punkt wäre das der größte Teil der Inhaftierten nie gelernt hat sich anders als mit körperlicher Gewalt durchzusetzen. Zwar wird immer wieder behauptet, dass Gewalt die Ausnahme in deutschen Anstalten ist, die Wahrheit ist aber eine andere.

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Genau solche Leute, wie du einer bist, die ohne DB-Eater durch die Stadt fahren, sind ein Grund, warum es immer mehr Streckensperrungen für Motorräder und Polizeikontrollen gibt.
Richtige Motorradfahrer fahren nicht durch die Stadt um ihren Auspuff zu hören.
Bau dir deinen DB-Eater wieder ein und genieße das fahren auf kurvenreichen Landstraßen wie ein richtiger Motorradfahrer und nicht wie ein Möchtegernproll!

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Bevor ihr eure Bestellung aufgebt, fragt unbedingt bei den umliegenden MCs nach, ob es euch überhaupt erlaubt wird, einen neuen MC in eurem Kreis zu gründen.
Sehr häufig werden unangemeldete neue MCs schnell wieder aufgelöst, vielleicht solltet ihr darüber nachdenken, euch dann lieber MIG, MF oder IG zu nennen, denn nicht nur die 1%er lösen unangemeldete MCs auf.

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Mitnehmen musst du gar nichts, wenn du willst, kannst du auch die Anstaltskleidung anziehen.

An deiner Stelle würde ich mir zwei komplette Garnituren und eine Handvoll Unterwäsche u. Socken mitnehmen. Alles was du zu viel, oder zu wenig, an Klamotten dabei hast, bekommst du gestellt, oder es wird dir für die Zeit der Inhaftierung abgenommen.
Arbeitskleidung bekommst du ebenfalls gestellt.

Ob du deine Strafe in Hoodie und Baggy oder in Trachtenkleidung antrittst, interessiert keinen.

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