Das Auslegen der Ware ist ein Angebot zur Abgabe einer Willenserklärung.
Da es zwei übereinstimmende Willenserklärungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages bedarf ist bis zu deiner Zustimmung auch keiner zustandegekommen.
§§ 145ff BGB
Das Auslegen der Ware ist ein Angebot zur Abgabe einer Willenserklärung.
Da es zwei übereinstimmende Willenserklärungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages bedarf ist bis zu deiner Zustimmung auch keiner zustandegekommen.
§§ 145ff BGB
wenn es nicht unbedingt in Farbe sein soll, ich habe diesen Laserdrucker
https://www.amazon.de/Brother-DCP-L2530DW-W-Multifunktionsger%C3%A4t-1-200x1-200-Papierkassette/dp/B077PYFCJW/ref=sr_1_3?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=2P4YIYI0OLK7B&keywords=Brother%2BDCP-L2520DW&qid=1694253030&s=computers&sprefix=brother%2Bdcp-l2520dw%2Ccomputers%2C117&sr=1-3&ufe=app_do%3Aamzn1.fos.cebaf37f-7c72-4645-908e-7f9a4f056f07&th=1
Da gibt es günstige Laser-Nachfüllsets bei Amazon, er kann beidseitig drucken und liefert sehr gute Scan-Ergebnisse.
Das Papier liegt unten geschützt in der Schublade und nicht wie bei vielen Druckern oben offen, was unweigerlich zu Verschmutzungen führt
Es ist nicht in allen Bundesländern ein Feiertag, daher die pauschale Antwort von DHL, bei uns z.B. würde ausgeliefert werden