Diese Frisur ist der Grenzfall des Zulässigen gem. Haar- und Barterlass. Die Augen sind frei, die Ohren noch zum Teil, also nicht „bedeckt“ und es scheint, als würde der Hemdkragen so gerade nicht berührt.

Wie bereits von anderen Kommentaren erwähnt wird diese Frisur jedoch in manchen Bereichen des Dienstes extrem unpraktisch sein und ich schließe mich der Bewertung an, dass sie im Einsatz freiwillig nicht getragen wird.

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Ein Verbot gezopfter Haare für Männer geht aus dem Haar- und Barterlass nicht hervor. Es ist lediglich festgelegt, dass Frauen die Haare zum Zopf binden müssen, sobald diese länger als schulterlang sind.
Männerhaare müssen kurz geschnitten sein, allerdings gibt es keine Festlegung wie lang „kurz“ ist. Deshalb sind folgende Regeln einzuhalten: Die Haare dürfen Augen und Ohren nicht vollständig bedecken und sie müssen so getragen werden, dass sie den Hemdkragen bei aufrechtem Kopf nicht berühren. Diese Vorgaben sind durch die Frisur grundsätzlich erfüllt. Eventuell könnten jedoch Probleme mit dem Sitz der Kopfbedeckung bestehen, dann wäre die Frisur wieder unzulässig.

Beim Bart ist die Lage anders. Bärte sind gepflegt zu halten und dürfen die Funktion der Ausrüstung nicht einschränken. Da die ABC Schutzmaske in fast allen Fällen bei Bartträgern nicht richtig dicht ist, sind Bärte bei Soldaten in der Regel unzulässig. Allerdings wird das Tragen eines Bartes fast in der gesamten Bundeswehr derzeit toleriert. Die Anforderungen an die Gepflegheit des Bartes unterscheiden sich dabei von Einheit zu Einheit.

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