Was geschieht wenn eine betreute Person abhaut und nicht auffindbar ist?
Die Person (volljährig) ist entmündigt (kann keinerlei Hilfen beanspruchen) und wird gesucht. Der Betreuer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Person ist ohne sich abzumelden abgehauen und ist nun schon mehrere Wochen verschwunden.
Was geschieht in welchen Zeitfenstern? Dass die Betreuung eine Vermisstenanzeige aufgibt, ist klar. Aber was kommt danach? Wird die suche dann irgendwann eingestellt? Wie geht es dann mit der Betreuung weiter?
Angenommen die Person wird gefunden. Muss sie dann zum Betreuer oder kann sie selber entscheiden wo sie sich aufhält?
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