Zweite Person auf Roller mitnehmen (Mofa-Schein)?
Ich habe gehört, dass man anscheinend mit 15 Jahren und einer Prüfbescheinigung für ein Mofa und einem Roller (50ccm) eine zweite Person mitführen sofern der Roller eine doppelte Sitzbank und Fußrasten besitzt. Dabei wurde ich skeptisch ,da dies nicht erlaubt war als ich die Fahrschule besucht habe (2015) , aber diese Regelung sei anscheinend neu. Ich wusste nur, dass seit 2013 keine Mofataschen mehr angebracht werden müssen um aus einem 50ccm einen Einsitzer zu machen. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus? Vielen Dank für eure Antworten
4 Antworten
Ja, das stimmt, es darf inzwischen eine erwachsene Person mitgenommen werden, wenn das Fahrzeug für zwei Personen zugelassen ist. Also auf nem gedrosselten Roller ja, auf normalem Mofa, da es nur einsitzig ist, nicht. LG Arethia
da dies nicht erlaubt war als ich die Fahrschule besucht habe (2015)
Der §4 Abs 1 Nr 1b FeV existiert seit 2013, seitdem müssen Mofaroller nicht mehr zwingend als Einsitzer eingetragen werden.
Die Änderung von §4 Abs 1 Nr 1 FeV ist erst Anfang des Jahres erfolgt, für dich aber irrelevant, da es nicht um ein Mofa, sondern um einen Mofaroller geht - rechtlich ein völlig anderes definiertes Fahrzeug.
Meines Wissens muss ein Mofaroller nicht zwangsläufig nur einen Sitzplatz haben. Mitnehmen darfst du trotzdem keinen.
Bestraft wird folgendermaßen: Mitnahme auf eingetragenen Sozius Sitz oder zu 2. auf einem : 5-10 Euronen.
Hast du allerdings einen Einsitzer und haust einen 2ten Sitz hin, kostet dass mehr (denke 60 weis es aber nicht sicher) , u.a auch wegen erlöschen der Betriebserlaubnis weil ja etwas geändert wurde was anders in den papieren steht.
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).