Darf man bei gedrosselten Roller auf 25kmh eine 2. Person mitnehmen?

3 Antworten

Vielleicht sollte man die Mindestlänge einer Antwort mal auf ein paar Zeilen erhöhen. Würde evtl den einen oder anderen davon abhalten, einfach irgendeine Aussage ohne jegliche Begründung hinzuschmieren.

Grundsätzlich darfst du zweisitzige geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder bis 25 km/h mit der Prüfbescheinigung fahren, da sie unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze fahrerlaubnisfrei sind (§4 Abs 1 Nr 1b FeV).

Das Problem bei deinem Roller ist, dass er noch nach alter Rechtslage gedrosselt wurde. Früher mussten Mofas noch einsitzig sein und es wurde auch nicht zwischen geschwindigkeitsreduzierten KKR bis 25 km/h und Mofa unterschieden.

Da bei dir nur ein Sitzplatz eingetragen und auch nur einer tatsächlich vorhanden ist (Sitzbankabdeckung) würde das Mitnehmen einer zweiten Person eine kleine Owi darstellen (Mitnahme einer Person ohne geeignete Sitzgelegenheit, 5€).

Baust du die Sitzbankabdeckung einfach ab, ist zwar eine geeignete Sitzgelegenheit vorhanden, aber sie ist nicht eingetragen. Bei einer Kontrolle würdest du eine Mängelkarte erhalten und müsstest den Zustand laut Betriebserlaubnis wieder herstellen sowie das Fzg beim TÜV vorführen.

Der richtige Weg für dich besteht also darin, beim TÜV vorstellig zu werden und abzuklären, ob man entsprechend der aktuellen Rechtslage die Anzahl der Sitzplätze wieder auf zwei erhöhen kann, was an sich kein Problem darstellen sollte, da das Fzg ursprünglich bereits ein Zweisitzer war und somit technisch dafür geeignet ist.

Hallo.

Wenn das die Betriebserlaubnis vorsieht ja, sonst nein.

Es gab früher mal Mofas 2- Sitzer von NSU sind aber 55 Jahre her.

Mit Gruß

Bley 1914

oder nicht, ist richtig

claushilbig  05.06.2018, 02:10

Nee, seit 2013 ist "Darf ich" richtig ...

(Natürlich nur, wenn das Fahrzeug 2 Sitze eingetragen hat.)