Zusammenziehen in größere Wohnung

2 Antworten

Unser JobCenter zahlt die doppelte Miete nur für einen Monat, ich könnte mir vorstellen, dass das bei euch nicht anders ist. Wenn du allerdings zunächst allein einziehen willst und ALG II beziehst, brauchst du die Zustimmung des JobCenters. Ob die Wohnung zu groß ist, interessiert dabei nicht, aber ob die Miete angemessen und der Umzug notwendig ist. Sollte das nicht der Fall sein, wirst du die Zustimmung des JobCenters zum Umzug nicht bekommen, und wenn du trotzdem einziehst, zahlen sie dir zunächst nur die Miete der alten Wohnung weiter. Wenn du und dein Freund ein gemeinsames Kind habt, zählt ihr vom Zeitpunkt des Zusammenziehens an als Bedarfsgemeinschaft. Dann wird das ALG II sowieso neu berechnet, wobei auch sein Verdienst wie bisher angerechnet wird.

Das müsst ihr mit eurem Sachbearbeiter klären. Aber da ihr ein gemeinsames Kind habt, seid ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft. Also kann euch auch niemend verwehren zusammen in eine passende Wohnung zu ziehen.