Zulassungsbescheid zurückgezogen - was passiert mit dem Mietverhältnis?
Guten Tag,
ich habe am 03.09.20 einen Zulassungsbescheid erhalten für mein Studium zum Wintersemester auf einer Hochschule. Daraufhin habe ich nach einer Unterkunft gesucht, da sich die Hochschule in einem anderen Bundesland befindet. Habe dann ein WG-Zimmer in einem Wohnheim für Studierende gefunden, wodurch ich mithilfe meiner Zulassungsbescheinigung den Mietvertrag am 02.10.20 dann auch unterschrieben habe (Einzugstermin 15.10.).
Nun das Problem: Ich habe am 13.10. von der Hochschule einen Anruf erhalten und mir wurde gesagt, dass mein Zulassungsbescheid zurückgezogen werden muss. Der Grund dafür ist eine falsche Angabe bei meiner Bewerbung über Hochschulstart.de meinerseits (unbeabsichtigt natürlich).
Ich habe daraufhin meiner Vermieterin in einer Email das Problem geschildert und Sie gebeten mich bitte schnellstmöglich anzurufen, habe daraufhin aber weder eine Antwort bekommen noch einen Rückruf. Habe auch gestern versucht mit Ihr Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.
Wie sieht das nun aus mit dem Mietvertrag? Besteht eine außerordentliche Möglichkeit zu kündigen? Folgendes steht nämlich im Mietvertrag:
- Der Mieter hat seine Identität durch Überlassung einer Kopie des Personalausweises nachzuwei- sen und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zu Mietbeginn / Schulbescheinigung vor- zulegen.
Ich habe letztendlich keine Immatrikulationsbescheinigung bzw. Schulbescheinigung. Ich habe zwar die Zulassungsbescheinigung, dort steht jedoch dass sollte es sich bei der Bewerbung um falsche Angaben gehandelt haben, wird die Zulassungsbescheinigung unwirksam.
Bitte um Hilfe, bin am verzweifeln.
4 Antworten
wenn die bedingung für das zustandekommen des mietverhältnisses eine gültige zulassungsbescheinigung ist, du keine hast, dann ist der vertrag eigentlich rückwirkend unwirksam.
kommt halt drauf an, ob du trotzdem einziehen möchtest und das für die vm ok ist, oder du nicht einziehen möchtest und sie besteht drauf.
Wenn du also in deiner Bewerbung eine falsche Angabe gemacht hast, besteht nicht die Möglichkeit diese Bewerbung nochmals mit den richtigen Angaben rauszuschicken?
Bei der Vertragsklausel im Mietvertrag gehts nur um den Identitätsnachweis, die Tatsache, dass du nun gar keinen Studienplatz hast, berührt aber die Gültigkeit des Mietvertrags wohl nicht.
Es kann gut sein, dass das Mietverhältnis damit auch nichtig ist. Da aber der Grund dafür bei Dir liegt, wird man Dich ggf. für Schadensersatz in Anspruch nehmen und dieser umfasst normalerweise den Zeitraum bis zu einer Neuvermietung oder bis zum Ablauf der im Vertrag genannten ordentlichen Kündigungsfrist.
Naja du hast den Mietvertrag unterschrieben. Der Grund warum du keine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen kannst liegt bei dir. Persönlich fände ich es also unfair, wenn der Vermieter jetzt auf einer leeren unbezahlten Wohnung sitzen bleiben würde. Der einfachste Weg raus aus der Sache wäre wenn du einen Nachmieter findest der deinen Vertrag übernehmen kann, dann wären alle zufrieden.