Zulassungsbescheid zurückgezogen - was passiert mit dem Mietverhältnis?

4 Antworten

wenn die bedingung für das zustandekommen des mietverhältnisses eine gültige zulassungsbescheinigung ist, du keine hast, dann ist der vertrag eigentlich rückwirkend unwirksam.

kommt halt drauf an, ob du trotzdem einziehen möchtest und das für die vm ok ist, oder du nicht einziehen möchtest und sie besteht drauf.

Wenn du also in deiner Bewerbung eine falsche Angabe gemacht hast, besteht nicht die Möglichkeit diese Bewerbung nochmals mit den richtigen Angaben rauszuschicken?

Bei der Vertragsklausel im Mietvertrag gehts nur um den Identitätsnachweis, die Tatsache, dass du nun gar keinen Studienplatz hast, berührt aber die Gültigkeit des Mietvertrags wohl nicht.

Es kann gut sein, dass das Mietverhältnis damit auch nichtig ist. Da aber der Grund dafür bei Dir liegt, wird man Dich ggf. für Schadensersatz in Anspruch nehmen und dieser umfasst normalerweise den Zeitraum bis zu einer Neuvermietung oder bis zum Ablauf der im Vertrag genannten ordentlichen Kündigungsfrist.

Naja du hast den Mietvertrag unterschrieben. Der Grund warum du keine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen kannst liegt bei dir. Persönlich fände ich es also unfair, wenn der Vermieter jetzt auf einer leeren unbezahlten Wohnung sitzen bleiben würde. Der einfachste Weg raus aus der Sache wäre wenn du einen Nachmieter findest der deinen Vertrag übernehmen kann, dann wären alle zufrieden.