Zeitweillige Hundehaltung in der Wohnung

5 Antworten

Nun, die Rechtslage kennst Du .. Dein Anliegen ist klar formuliert, es bleibt wohl leider nur weiter den Vermieter zu erreichen um möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen.

Ich bin da eher immer skeptisch wenn sich eine Partei wegen solcher Kleinigkeiten nicht meldet, daher unbedingt weiter versuchen.

Maraguell 
Fragesteller
 30.06.2014, 00:31

Dankeschön :) bei einem normalem Vermieter wäre ich ebenfalls skeptisch, jedoch ist unser Vermieter generell nie zu erreichen, laut eigener Aussage.

Schreibt dem Vermieter einen Brief, dann habt Ihr es schriftlich, dass Ihr gefragt habt. Antwortet er nicht, würde ich mich auf den Mietvertrag berufen, in dem die Tierhaltung ja nicht verboten ist.

Maraguell 
Fragesteller
 30.06.2014, 00:27

Vielen Dank :)

Hundehaltung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters und zwar bevor man sich einen Hund anschafft oder aufnimmt. Die Genehmigung brauchst du zwecks Stressvermeidung eh schriftlich, also kontaktier deinen Vermieter schriftlich. Hättest du schon längst tun können. Auch eine zeitlich begrenzte Aufnahme eines Hundes ist genehmigungspflichtig.

Maraguell 
Fragesteller
 30.06.2014, 13:24

"Hundehaltung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters" Nun, wie ich schon in meinem Post erwähnte ist es hier usus, dass es im Mietvertrag stehen müsste. Aber da hat ja anscheinend jeder seine eigenen Regeln.

"Hättest du schon längst tun können. " Überflüssig auf Grund deiner doch eher mangelnden Kenntnisse zur Lage und einen solch vormulierter Vorwurf finde ich eher deplaziert. Danke dennoch für Deine Antwort.

StupidGirl  30.06.2014, 13:45
@Maraguell

Warum ziehst du dir einen Schuh an, der dir nicht passt? Das war nicht als Vorwurf gemeint, aber ich denke mir halt, dass man, wenn man seinen Vermieter nicht erreicht, schriftlich kontaktiert. Möglicherweise hättest du dann schon seine Zustimmung bzw. Ablehnung und wüsstest Bescheid.

Nun, wie ich schon in meinem Post erwähnte ist es hier usus, dass es im Mietvertrag stehen müsste.

Hundehaltung bedarf auch der Zustimmung des Vermieters, wenn nichts dazu im Mietvertrag steht.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm

Da steht auch etwas zu der zeitweisen Aufnahme von Hunden!

Ein Mieter darf über sechs Wochen einen Hund aufnehmen, ohne dafür um Erlaubnis bitten zu müssen. Schreib einen Brief an Deinen Vermieter, kündige den Zeitraum an und erkläre die Umstände. Dann dürfte alles in Ordnung sein.

StupidGirl  30.06.2014, 11:41
Ein Mieter darf über sechs Wochen einen Hund aufnehmen, ohne dafür um Erlaubnis bitten zu müssen.

Rechtsgrundlage?

dsupper  30.06.2014, 11:56
@StupidGirl

Merkwürdig, dass diese ominöse und vor allen Dingen nicht zutreffende Aussage nicht aus den Köpfen der Mieter zu bekommen ist ....

taigafee  30.06.2014, 12:04
@dsupper

Ich bin kein Mieter, habe mir aber mal die Mühe gemacht, die Gesetze zu lesen.

dsupper  30.06.2014, 13:18
@taigafee

Das kann nicht sein, denn dazu gibt es kein eindeutiges Gesetz - aber viele verschiedene Urteile (siehe oben z.B. in meiner Antwort)

StupidGirl  30.06.2014, 13:32
@taigafee

Bitte nenne mir doch das Gesetz, denn auch mir ist das völlig unbekannt. Ich weiß, dass Besucher bis zu 6 Wochen am Stück bleiben können, aber Hunde?

taigafee  01.07.2014, 05:34
@StupidGirl

Ooch, ich hab das mal gegoogelt. Mach Dir bitte selbst die Mühe.

dsupper  01.07.2014, 11:04
@taigafee

Warum wundert mich diese unpräzise Antwort jetzt nicht?

StupidGirl  01.07.2014, 20:51
@taigafee

Liebe Taigafee, das hab ich bereits getan, nur gefunden habe ich es nicht. Das liegt wohl daran, dass es ein solches Gesetz nicht gibt. Statt dessen sagt das Mietrecht folgendes:

Eine Hundehaltung im Sinne des Mietrechts liegt aber auch dann vor, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt. LG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 1988, Az: 2/11 S 276/87

Nachzulesen unter folgendem Link:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm

Hallo,

ganz so einfach ist die vorübergehende Haltung auch nicht. Warum immer diese ominöse 6-Wochen-Frist auftaucht, ist schleierhaft, denn es stimmt ganz einfach nicht.

Auch die vorübergehende Unterbringung eines Hundes ist nicht auf jeden Fall erlaubt - zum Teil sehen die Gerichte das völlig anders, z.B. (AG Bergisch Gladbach, Urt. v. 17.5.94, Az. 23 C 662/93, ZMR 3/95, S. I).