zeitsoldat mit anzeige

10 Antworten

Innerhalb der ersten 4 Jahre nach § 55 SG kann ein Sodat auf Zeit entlassen werden, wenn der Verbleib für den Dienstherrn unzumutbar ist. Bedeutet, ist der Vorfall in der Öffentlichkeit bekannt, ist der Soldat auch Vorgesetzter, ist die Entlassung die letzte Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Disziplin. Es muss auch sicher unterschieden werden, ob der Vorfall im privaten Bereich oder dienstlichen Bereich lag.

Vielleicht kannst Du den Fall etwas genauer schildern.

victoriaFran 
Fragesteller
 12.11.2008, 00:18

nachweisbar ist es auf jeden fall,die betroffene person war im krankenhaus und zeugen gibts auch.wie gesagt,stuffz oder sowas..seit ca.2 jahren.danke für die antwort!!

Erstmal ist es nur eine ANZEIGE wegen Körperverletzung und Nötigung.

Berufliche Konsequenzen gibt es FRÜHESTENS bei Privatsachen, WENN er verurteilt wird UND eine Freiheitsstrafe von MINDESTENS einem Jahr und das auch noch OHNE Bewährung erhält.

Sowas gibt es nur bei Extremfällen oder bei Wiederholungstaten.

Und gegen den Zwangsaustritt kann er auch noch Widerspruch einlegen.

Du musst ein Strafverfahren von einem truppendienstgerichtlichen Verfahren unterscheiden. Es gibt aufgrund der Strafttat eine sogenannte MISTRA. Mitteilung in Strafsachen. Danach entscheiden dann die zuständigen Disziplinarvorgesetzten, wie das weiter bearbeitet wird. Geh mal davon aus, dass dies an den WDA (Wehrdisziplinaranwalt) abgabepflichtig ist. Der leitet dann bei Bedarf ein truppendienstgerichtliches Verfahren ein!!! Ob dieses dann zwangsläufig, wie Russell meint, feststellt, dass er entlassen werden muss (heißt, Verbleib im Dienst gefährdet die Aufrechterhaltung der Disziplin der anderen Soldaten), bleibt abzuwarten.

Was passiert? Kommt es in einem Strafverfahren zu einer Verurteilung von einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr wegen eines vorsätzlich begangenen Delikts, so endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes. Diese zu der Frage, was passiert.

Russell, Ofw d.Res.

(3 Jahre ehrenamtlicher Richter am Truppendienstgericht Münster-Nord)

victoriaFran 
Fragesteller
 12.11.2008, 00:29

auch auf bewährung?ab wann gibt es denn eine freiheitsstrafe?

JackRussell  12.11.2008, 00:40
@victoriaFran

pardon, ich vergaß zu sagen, Strafmaß von einem Jahr ohne Bewährung.

Maximus40  13.11.2008, 08:04
@Luise

Kann ich so nicht nachvollziehen. Du musst ein Strafverfahren von einem truppendienstgerichtlichen Verfahren unterscheiden. Es gibt aufgrund der Strafttat eine sogenannte MISTRA. Mitteilung in Strafsachen. Danach entscheiden dann die zuständigen Disziplinarvorgesetzten, wie das weiter bearbeitet wird. Geh mal davon aus, dass dies an den WDA (Wehrdisziplinaranwalt) abgabepflichtig ist. Der leitet dann bei Bedarf ein truppendienstgerichtliches Verfahren ein!!!

solange es nur die Anzeige ist, passiert erst einmal relativ wenig. Man wird das Urteil abwarten, daß es ggf. geben wird. Und in Anlehung daran, wird dein Disziplinarvorgesetzter aber auch welche Maßnahmen ergreifen müssen. Das kann im schlimmsten Fall ein vorzeitiges DZE sein.