Nachversicherung nach Tätigkeit als Zeitsoldat - Rückerstattungsfähig?
Hallo Leute!
Mir brennt da was auf der Zunge. Ich war 8 Jahre Soldat und wurde rentennachversichert, da ich nicht sofort in eine versicherungsfreie Beschäftigung wechselte. Nun bin ich jedoch Landesbeamter. Wenn ich dies nun, wie es meine Pflicht ist, beim Bundesverwaltungsamt angebe, werden die Beiträge dann zurückerstattet? Und an wen? An mich oder an die Bundeswehr?
Vielen Dank! Euer Loki
3 Antworten
Mein Wissensstand: Die Rentenbeiträge, die du als Beamter auf Zeit selbst eingezahlt hast (oder die die BW für dich eingezahlt hat) werden nicht ausgezahlt. Das gab es noch vor 15 Jahren... Ich habe mir um 1980 herum meine gezahlten Beiträge an die Rentenversicherung noch auszahlen lassen können - direkt mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Aber nur die in einer Angestelltenzeit gezahlten Beträge wurden mir ausgezahlt. Die BW-Zeit wird dir als Beamter angerechnet!
Hallo,
eine Erstattung der Nachversicherung ist laut Gesetz nicht vorgesehen.
.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR122610989BJNG006001308
Wenn man Rentner/Pensionär wird, erhält man eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pension wird dann um diese Rente gekürzt.
Gruß
RHW
Hallo Loki212,
Sie schreiben:
Nachversicherung nach Tätigkeit als Zeitsoldat - Rückerstattungsfähig?Ich war 8 Jahre Soldat und wurde rentennachversichert,<
Antwort:
Im Idealfall lassen Sie sich am Besten bei der DRV oder bei einem Versichertenältesten der DRV beraten, dann sind Sie auf der sicheren Seite!
Link:
Link:
google>>deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/04_versichertenaelteste_berater.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad