Zahlt eine Haftplflicht für Kinder für vom Kind verschuldetem Unfalltod?

10 Antworten

Was soll jemand dazuwissen? Meinst es melden sich zeugen?

Die Hat das Kind eine eigene haftpflicht und ist bereits haftbar zu machen? Unter 14y haftet kind faktisch gar nicht, bis 18y abgestuft nach dessen einsichtsfaehigkeit. Wenn also das kind 16yalt war, der Hundehalter das wusste und dennoch das kind mit dem hund gehen lassen hat, so hatet er fuer den schaden am bus und hat keine ansprueche auf schadensersatz. Selbst seine tierhalterhaftpflicht wird die kosten nicht uebernehmen.

Soweit ansprueche gegen das kind oder dessen Personensorgeberechtigten geltend gemacht werden koennten muesste ja geprueft werden ob und in wie weit das minderjaehrige kind einsichtsfaehig war und die Eltern, oder wer sonst personensorgeberechtigt ist, seine aufsichtspflichten verletzt hat. Da kaeme in betracht, dass die eltern wussten, dass das kind mit einem hund umgeht und dennoch keine sicherungsmassnahmen ergriffen haben. Daraus koennte eine haftung entstehen. Jedoch ist der Halter des hundes sicherungspflichtig soweit es das tier betrifft insoweit bliebe also nur eine teilschuld der sorgeberechtigten.

Wenn das kind nicht selbst oder ueber die eltern haftpflichtversichert ist, wird es mehr als kompliziert gegen das kind ansprueche geltend zu machen. Der nachweis, dass die aufsichtspflicht verletzt wurde hat da schon eher erfolg, also koennten die eltern ihrer haftpflichtversicherung den schaden melden, die diesen dann sicher aufgreund der haftungslage sehr deutlich mindern wird.

Am ende bleibt es beim alten roehrenprinzip und einer schaut in die roehre, wer als hundehalter einem kind den hund ueberlaesst haftet fuer alle schaeden, die sich daraus ergeben, denn die einsichtsfaehigkeit und die faehigkeit einen hund sachgerecht zu fuehren wird von stehender rechsprechung bis zur volljaehrigkeit regtelmaessig abegestuft vernein. Wusste der halter das, hat er das paket. Darum hat kind an hund eben ohne erwachsenen auch nichts zu suchen

Zunächst einmal: Dass dein Hund so ums Leben gekommen ist, tut mir sehr Leid... Zu deinen Fragen: Für Schäden, die Dritten entschaden sind, also z.B. am Bus, kommt die Tierhalterhaftpflicht auf, egal, wem der Hund davongelaufen ist. Aber wenn es dir mehr um den "Schaden" am Hund geht (entschuldige den Ausdruck): Wenn die Mutter grob fahrlässig gehandelt hat, indem sie ihre Tochter entgegen aller Absprachen alleine mit dem Hund weggelassen hat, kann sie durchaus zum Schadensersatz verdonnert werden. (Die Frage ist, ob du wirklich etwas davon hast...)Wenn die aber echt blöd drauf sind, versuchen sie vlt, das so darzustellen, dass das Kind ohne Wissen und Zutun der Mutter mit dem Hund gegangen ist. Dann wird´s schon schwieriger, weil man mit 10 oder 11 Jahren nur eingeschränkt haftbar zu machen ist. Versuch nochmal, mit deiner Bekannten zu sprechen, oder geht das nicht? Haben die sich denn noch nicht einmal entschuldigt??

chrivie  11.11.2014, 09:13

Hallo, hab nochmal nachgelesen: Ein Kind zwischen 7 und 18 Jahren muss dann haften, wenn man davon ausgehen kann, dass eine "Einsichtsfähigkeit" bestand. Also: Wusste das Kind, dass es gerade was Dummes macht und war es sich über die möglichen Folgen im Klaren bzw. hätte das sein können (z.B. als es den Hund dann auch noch ableinte)? Wenn dem so ist, müssten auf alle Fälle die Eltern anstelle ihres Kindes Schadensersatz leisten, es sei denn, das Geschehen wäre auch bei sorgfältiger Ausübung der Aufsichtspflicht nicht zu verhindern gewesen. Also: Wie konnte es überhaupt passieren, dass das Kind mit dem Hund loszog? In eurem "Fall" ist es ja aber sowieso anscheinend die Mutter, die grob fahrlässig gehandelt hat. Und die kann auf jeden Fall deswegen belangt werden. Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, auch wenn das dein Hundchen leider nicht zurückbringt...

Onnie 
Fragesteller
 12.11.2014, 15:56
@chrivie

Danke für Dein Schreiben! Die Mutter hat mir von sich aus die Kosten für meinen Hund und die Kosten vom Kreatorium erstattet. Das Geld macht meine Hündin auch nicht wieder lebendig und wenn ich ehrlich bin hab ich es nur aus Zorn darüber angenommen weil ihre Tochter keinen Ärger bekommen hat und sich bis heute nicht bei mir entschuldigt hat. Im Gegenteil, sie kauft ihrer Tochter fast täglich Geschenke weil diese ja so traurig ist. Vorgestern hatte die Kleine Geburtstag und mir wurde erzählt, dass die Tochter völlig ausgeflippt ist weil sie keinen eigenen Hund bekam!

chrivie  13.11.2014, 13:03
@Onnie

Na, die Reaktion der Mutter ist ja jedenfalls völlig ok. Sei nicht zu streng mit dem Kind; ich glaube, in dem Alter ist man in so einer Situation doch restlos überfordert. Sie wird halt sehr sehr erschrocken gewesen sein, hatte bestimmt auch einen kleinen oder größeren Schock. Die Reaktion an ihrem Geburtstag zeigt das ja auch - und auch dass sie ebenfalls etwas verloren hat, das sie liebte!! Jetzt muss sie mit ihrem schlechten Gewissen klarkommen. Sich für etwas so "Schlimmes" zu entschuldigen, ist schon eine echte Ansage. Es ist bestimmt nicht leicht, dir vor die Augen zu treten und zu seiner Verantwortung zu stehen; da wäre auch mancher Erwachsene überfordert. Da sollte die Mama ihr vlt dabei helfen. (Ich finde sowieso, dass in erster Linie die Mutter die Verantwortung auf sich nehmen sollte, weil sie halt das Kind mit dem Hund hat losziehen lassen.)

James131  11.11.2014, 18:27
Tierhalterhaftpflicht auf, egal, wem der Hund davongelaufen ist

Nur insoweit als der hundehalter nicht mindestens grob fahlaessig den schaden verursacht hat ... VVG ... ein minderjaehriges kind hat regelmaessig nicht die notwendige einsichtsfaehigkeit und ist damit nicht in der lage einen hund zu fuehren. Ueberlaesst der hundehalter dennoch den hund dem kind, so muss er damit rechnen, dass es zu schaeden kommt. Damit handelt der hundwehalter mindestens grob fahrlaessig.

Mit unter 14y haftet kind faktisch nicht also bleibt maximal der anspruch gegen die aufsichtspflichtigen und da steht der hundehalter mit seiner besonderen sicherungspflicht in der haftung

chrivie  11.11.2014, 21:28
@James131

Der Hundehalter hat ja aber den Hund gar nicht dem Knd überlassen, sondern der Mutter. Dies auch nicht zum ersten Mal, sodass er davon ausgehen konnte, dass der Hund verantwortungsvoll gehandelt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit gegeben ist! Oder? Bin kein Jurist. Die Mutter dagegen hat grob fahrlässig gehandelt,als sie ihrem Kind den Hund unbeaufsichtigt überliess. Oder wie siehst du das?

chrivie  12.11.2014, 00:04
@chrivie

Nee sorry, hab gerade deine anderen Kommentare gelesen, Frage hat sich erübrigt...

James131  12.11.2014, 04:02
@chrivie

Er wusste, dass das kind mit dem hund raus geht, denn

Sie hatte schon öfters den Hund. Obwohl sie genau wußte, dass sie den Hund nicht ableinen darf tat siees trotzdem

schreibt der fragesteller.- Grob Fahrlaessig handelt wer wissen muesste, dass wahrscheinlich etwas passiert und darauf vertraut, dass es gut geht. Wie hier als mindestmass gegeben ist.

Die Mutter hat unter umstaenden ihre aufsichtspflicht verlaetzt als sie das kind ohne aufsicht mit dem hund raus liess, ob sie allerdings wissen musste , dass ein kind nicht in der lage ist einen hund zu fuehren und davon ausgehem musste, dass der hund nicht entsprechend ausgebildet ist, muesste dann weiter geprueft werden. Dies ist aber nicht entscheident, da der HundeHalter die verantwortung dafuer traegt, dass sein hund keinen schaden anrichtet und von daher eine sorgfaeltige auswahl treffen muss. Das ist, so gemein es klingt, hier eben offensichtlich nicht der fall. Noch mal es ist grundsaetzlich davon auszugehen, dass ein kind unter 16y nicht die erforderliche reife hat einen hund zu fuehren, dies gilt zivilrechtlich wie auch ordnungsrechtlich. Wenn ich als halter nicht sicherstellen kann, dass das kind nicht den hund ohne aufsicht fuehrt, so bin ich derjenige, der in die roehre guckt. Klingt hart und gemein, ist aber so, mit recht.

Was das mit der haftpflicht ueber familie von minderjaehrigen anbelangt, mal lesen, es ist eigentlich eine schummellei, denn so wirklich alles und in jedem fall greift diese nicht ;-)

Deine Hundehaftpflicht zahlt den Schaden am Bus. Wenn das Kind noch jünger ist, so kannst du das Kind nich nicht mal belangen und hättest dem Kind NIEMALS den Hund mitgeben dürfen. Auch das ist dir anzukreiden, höchstens mit einer Aufsicht als Begleitung.

Onnie 
Fragesteller
 10.11.2014, 20:49

...hab das in der Eile falsch dargestellt. Die Mutter hat die Tochter ohne mein Wissen zum Gassi gehen geschickt. Ich dachte sie spielt nur Zuhause und abends bringen Mutter und Tochter mir den Hund wieder. Fühle mich von der Mutter deshalb auch ziemlich verarscht.

inicio  11.11.2014, 08:36
@Onnie

lies mal deinen text oben -da schreibst du ausdrucklich uber das "gassigehen"!

DerHans  11.11.2014, 10:12
@Onnie

Was du "dachtest" ist in dem Zusammenhang völlig uninteressant.

peterobm  11.11.2014, 15:09
@Onnie
Die Mutter hat die Tochter ohne mein Wissen zum Gassi gehen geschickt.

trotzdem bleibt es dabei, den Schaden zahlt deine Hundehaftplicht, du rückst immer noch nicht raus, welches Alter die Tochter und was für ein Hund. Mal ne Annahme; sollte das Kind unter 10 sein und ein Schäferhung, so sollte auch die Mutter ihre Tochter nie alleine mit den Hund unterwegs sein, in dem Fall trägt Sie nämlich die Verantwortung. Ein Hund ist im Prinzip wie eine Sache zu werten, Regressansprüche hast du nicht.

Anton96  11.11.2014, 15:25
@Onnie

Eher nicht falsch verstanden sondern du versuchst hier einen Schadensverlauf zu konstruieren der zu einer Zahlung der Versicherung führt, so sieht das uummindest ür mich aus.

James131  11.11.2014, 18:40
@Onnie
Die Mutter hat die Tochter ohne mein Wissen zum Gassi gehen geschickt

Ist fuer die haftung insoweit irrelevant also Du wusstest, dass das kind mit dem hund hantieren soll und

Sie hatte schon öfters den Hund. Obwohl sie genau wußte, dass sie den Hund nicht ableinen darf tat siees trotzdem

belegt genau das gegenteil. denn das zeigt, dass es regelmaessig vorkommt. Du also wusstest, dass das kind ohne weitere aufsicht mit dem hund unterwegs ist. Da Du die einsichtsfaehigkeit des kindes kanntest und wusstest, dass ein kjind eben nicht die notwendige reife hat, handelst sogar bedingt vorsaetzlich, denn Du hast einen moeglichen schaden zumindest billigend in kauf genommen.

Auch wenn Dich

von der Mutter deshalb ..... ziemlich verarscht.

fuehlst, bist Du derjenige der die verantwortung traegt, nicht irgend ein dritter.

Lerne: Kind und hund haben ohne aufsicht nichts miteinander zu tun. Der hundehalter haftet in jedem fall auch fuer den verlust

Onnie 
Fragesteller
 12.11.2014, 15:38
@James131

...stimmt alles was Du schreibst..!. Am Bus ist kein Schaden entstanden. Die Mutter hat mir von sich aus Geld gegeben. Mich hat es jetzt interessiert ob sie das von ihrer Versicherung wieder bekommt. Am Bus ist kein Schaden entstanden. Das Kind ist 11J. und mein Hund ein Jack Russel Terrier. Jeden Montag war der Hund von 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr bei der Familie da ich ihn nicht allein lassen konnte. Von daher war meinerseits halt ein gewisses Vertrauen da was ich jetzt im nachhinein natürlich bitter bereue.

Du kannst die Tochter der Bekannten nicht auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, und zwar völlig unabhängig davon, wie alt sie ist.

Sollten Dritte geschädigt worden sein, so bist Du als Hundehalter(in) hierfür haftbar. In dem Fall könnte ggfs. Deine Tierhalterhaftpflichtversicherung den Fremdschaden (z.B. am Bus) prüfen und regulieren.

Onnie 
Fragesteller
 10.11.2014, 20:56

...wollte auch nicht die Tochter heranziehen sondern die Mutter weil sie die Tochter ohne mein Wissen raus geschickt hat. Ausgemacht war, dass die Tochter ZUHAUSE mit dem Hund spielt und sie mir zu zweit den Hund wieder bringen. Dehalb fühle ich mich ziemlich veräppelt.

James131  11.11.2014, 18:34
@Onnie

Dann muesstest den anspruch gegen diese geltend machen und das mit der begruendung dass diese die ueberwiegende schuld tragen, da deren aufsichtspflichtverletzung ueber Deiner sicherungspflicht stehen. Wird schwierig zu beweisen.

Noch mal als Halter eines Tieres bist Du als erstes in der haftung, Du musst insoweit sicherstellen, dass durch den hund kweine schaeden entstehen. Allein das ueberlassen des hundes an menschen, die nicht oder nur eingeschraenkt in der lage sind einen hund sachgerecht zu fuehren genuegt um eine haftung zu begruenden. Klingt hart, ist aber zum glueck so.

Im uebrigen wird eine klage nur dann erfolg haben, also geld bringen, wenn der hund nicht gerade ein mischlich ist und mehr als nur sofadeko war, dessen wert sich durch ausstellungen, pruefungen oder wettkaempfe belegen liesse.

Es tut mir um den hund leid und ich hoffe, Du hast zumindest dareaus gelernt, dass hund und kind nicht zusammenpassen, wenn keine gute aufsicht dabei ist

Onnie 
Fragesteller
 12.11.2014, 15:41
@James131

... ich habe daraus gelernt!

James131  13.11.2014, 06:57
@Onnie

Ich hoffe es fuer Dich und zukuenftige begleiter.

Ich weiss, dass ich damit nerve, wenn ich vor drittbetreuungen und kind mit hund ohne aufsicht warne ..... lern einfach fuer die zukunft und alles gute

chrivie  11.11.2014, 09:17

Der erste Teil dieser Antwort ist so nicht korrekt! Kinder können ab einem bestimmten Alter (ab 7 Jahren) durchaus für bestimmte Sachen haftbar gemacht werden. Für den Schaden müssen in diesem Fall die Eltern aufkommen. Das ist ja z.B. auch dann der Fall, wenn dein Fussball spielender Sohn dem Nachbarn die Scheibe zertrümmert hat...

DerHans  11.11.2014, 10:18
@chrivie

Das ist Unsinn. Wenn ein Kind über 7 einen Schaden verursacht hat, kommen die Eltern dafür nur in die Haftung, wenn ihnen eine EIGENE Schuld angelastet werden kann, wegen Aufsichtspflichtverletzung. Das Kind müsste also den schaden selbst ersetzen. Unter Umständen eben mit seinem ZUKÜNFTIGEN Einkommen.

chrivie  11.11.2014, 22:29
@DerHans

Also, unsere Haftpflichtversicherung hat die kaputte Scheibe bezahlt...

chrivie  12.11.2014, 00:02
@chrivie

Aber, stimmt, unser Sohn war in der Familienhaftpflicht mitversichert.

Wie alt ist das Kind? Und was soll gezahlt werden von der Versicherung?