Beißerei zwischen Hunden

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In einem Urteil des AG Lampertheim, Az.:3C529/99 wurden Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld eines verletzten Halters, der sich ebenso -entschuldigung- dämlich verhalten hatte wie die o. g. 16jährige ABGEWIESEN, weil das Verhalten als Mitverschulden gewertet wurde, nachdem das Eingreifen in einer solchen Situation ein viel zu hohes Risiko ist. Frage b) also: gute Chancen, dass du dafür nicht aufkommen mußt.

zu a) kommen unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Ansichten. Ich gehe davon aus, dass hier jeder den Schaden des anderen wird tragen müssen.

guterwolf  21.10.2011, 19:04

DH - so sehe ich das auch, denn kein Hund war angeleint....

Destiny115  21.10.2011, 21:23
@guterwolf

Sehe ich genau anders. Siehe mein Kommentar unten. Vor Gericht zählt (leider) zuerst der Mensch und dann der Hund.

ralosaviv  21.10.2011, 23:32
@Destiny115

Wenn du lesen kannst siehst du wohl, dass ich bereits ein Gerichtsurteil zitiert habe. Hier geht es nicht um Meinungen sondern um Gesetze. Und die sehen das NICHT so wie du!

guterwolf  22.10.2011, 13:29
@ralosaviv

vor Gericht zählt immer das, was der Richter daraus macht und wie er es sieht. Für mich hat das Madchen fährlässig gehandelt und hätte nicht eingreifen dürfen bzw. muss damit rechnen, dass es durch einen Biss vom eigenen oder anderen Hund verletzt wird...

Die Haftung des Tierhalters für Schäden, die sein Hund Dritten zufügt, ist unabhängig vom Verschulden! Deine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird also die Behandlungskosten und eventuelle Schmerzensgeldforderungen für das Mädchen regulieren müssen. Die Behandlungskosten für die Hunde sollten gegenseitig von der jeweils anderen Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen werden. Abschließend eine persönliche Bitte (bin auch Hundehalter): Haltet Euch doch im Interesse Eurer Mitmenschen an die Leinenpflicht.

Zunächst ist klar herauszustellen, die Verwantwortung trifft den Gesetztesübertreter. Der Hund war nicht angeleint, bzw. befand sich zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung nicht unter Kontrolle des Halters. Im Gesetz wird nicht gegeneinander auf-bzw. abgewertet. Ein 16-jähriges Mädchen ist noch nicht voll schuldfähig. Kann nach Deutschlands Strafrecht ihre Schuld noch nicht voll einsehen. Es kann niemand zugemutet werden, dass er sich immer richtig verhält, was auch in diesem Fall besonders schwierig ist. Die Verteidigung, d.h. Nothilfe kann durch Bestürzung übertrieben werden. Wenn Dein Hund jemanden verletzt, ist es zunächst völlig egal, was der andere getan hat. Das wird exakt im Gerichtsverfahren geklärt. Zivilrechtlich besteht Verantwortung. Ob die Versicherung bezahlt, bzw. Regresspflichtig macht, liegt an den Statuten. Also Vertrag genau studieren! Strafrechtlich ist ein Strafbefehl -eine Strafe ohne Gerichtsverhandlung- zu vermuten. Bei Nichtbeachtung bzw. "Nicht einverstanden sein" wird es eine Gerichtsverhandlung geben. Vorausgesetzt: Polizei oder Staatsanwaltschaft erfahren von dem Vorfall. Fahrlässige Körperverletzung ist in diesem Fall ein Offizialdelikt und muss von der Behörde verfolgt werden.

warum leinst du deine hunde nicht vorzeitig an und bittest das mädchen ( sofern du den hund nicht kennst oder er schwierig ist) ihren anzuleinen?

leute sowas kann man umgehen und müsste man sogar, alles andere ist fahrlässig!

warum muss jemand verletzt werden, ehe man es begreift?????

hehee da kommt mir gleich meine eigene frage in den sinn und da wurde ich ja als übertrieben abgestempelt, eben weil ich sowas umgehen möchte und meiner meinung nach verantwortungsvoller handle als so mach "erfahrener hundehalter"!!!

sorry, aber sowas darf nicht passieren!!!

http://www.gutefrage.net/frage/wie-kann-ich-mich-beruhigen-hund-wurde-fast-angegriffen-bin-unter-schock

wahrscheinlich wird deine haftpflicht dafür aufkommen, zumal der andere hund auch nicht angeleint war, obwohl er es hätte sein müssen.

kommt immer darauf an wie man den Fall schildert...

guterwolf  21.10.2011, 18:59

meiner Meinung nach haben beide Halter die gleiche Schuld, denn alle Hunde waren nicht angeleint. Sprich mal mit einem RA.

DerHans  22.10.2011, 01:24

"wie man den Fall schilder" hört sich immer an, wie soll man es hindrehenLetztlich hilft nur die Wahrheit. Sobald man bei einer falschen Aussage erwischt wird, erlischt der Versicherungsschutz vollständig..

guterwolf  22.10.2011, 13:31
@DerHans

ein guter Versicherungsvertreter hilft immer bei der Formulierung einer Schadenschilderung, da ist manchmal ein einziges Wort entscheidend...