Zahlt die versicherung auch wenn das auto nicht auf mich angemeldet ist?

7 Antworten

Die Haftpflichtversicherung muss leisten, ich habe in diesem Zusammenhang auch noch von keinem Fall gehört, bei der sie Regress gefordert hätte oder gar eine Strafanzeige losgelassen hätte.

Die verkürzten Beiträge wird sie allerdings nachfordern.

Eine Vollkaskoversicherung wird mit großer Sicherheit nicht zahlen.

Ja, die Versicherung würde für die Unfallkosten aufkommen.

Dein Vater müßte allerdings Versicherungsprämie für Dich nachzahlen.

Die Vollkasko würde nicht zahlen.

fenerbahce1992 
Fragesteller
 31.10.2015, 13:52

Also würde nur die haftpflicht zahlen?

Kannst du deine Frage bitte präzisieren? Ich habe sie jetzt dreimal gelesen und dennoch nicht verstanden. Was genau meinst du? Wie viele Fahrzeuge hat er denn auf seinen Namen angemeldet? Und was meinst du mit 'zweiten Fahrer'?

Wie auch immer, grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Regelungen in Versicherungsverträgen, die teilweise recht unterschiedlich sein können. Selbst wenn ich deine Frage richtig verstehen sollte, könnte ich sie nicht beantworten, denn einzig und allein die individuell vereinbarten Regelungen im KFZ-Versicherungsvertrag regeln, was genau versichert ist und unter welchen Bedingungen.

Unberührt von all diesen Fragen ist es jedoch gesetzlich geregelt, dass die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht-Versicherung jeden Schaden übernimmt und reguliert, der Dritten zugefügt wird. Allerdings kann es je nachdem ob ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen vorliegt sehr gut möglich sein, dass sich die Versicherung, die erstatteten Leistungen inkl. einer möglichen Vertragsstrafe ganz oder teilweise vom Versicherungsnehmer (in deinem Fall deinem Vater) zurück holt. Aber zu all diesen Fragen wende dich bitte an deine Versicherung.

fenerbahce1992 
Fragesteller
 01.11.2015, 01:50

Was beinhaltet eig die haft.versicherung??

GOTTdesZORNS  01.11.2015, 03:01
@fenerbahce1992

Sämtliche Schäden, die Dritten zugefügt werden.

... das kann je nach Versicherung mehr als teuer werden, denn einige verlangen doch eine Strafe bei falschen Angaben in Höhe eines Jahresbeitrages und das darf denn gerne rd. 3.000 EUR bei diesem Fahrzeug sein. Zudem stuft meine Versicherung alle ZF ein bei Beginn mit SF Klasse 4 und 48% Beitrag und dies ist noch zu teurer? Da zuckt sogar meine Glaskugel.

Wenn dein Vater dich nicht als berechtigten Fahrer angeggeben hat, wird im Schadensfall die korrekte Prämie nachgefordert. Außerdem kann der Versicherer den Vertrag wegen Obliegenheitsverletzung kündigen und einen zusätzlichen Beitrag von einem halben Jahresbeitrag fordern.

Wer das wissentlich so beantragt, begeht einen Betrug.

Der Geschädigte bekommt sein Geld natürlich trotzdem. 

fenerbahce1992 
Fragesteller
 31.10.2015, 00:33

Also wird bei einem vollkasko trotzdem alles bezahlt

Herb3472  31.10.2015, 00:44

Muss man bei Euch in Deutschland bei der Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung tatsächlich hinterlegen, wer berechtigt ist, das Fahrzeug zu lenken?

Crack  31.10.2015, 00:52
@Herb3472

Muss man bei Euch in Deutschland bei der Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung tatsächlich hinterlegen, wer berechtigt ist, das Fahrzeug zu lenken?

Nein, muss man nicht.

Man kann es aber und spart damit einen kleinen teil der Beiträge.

Crack  31.10.2015, 00:52

Wer das wissentlich so beantragt, begeht einen Betrug

Einen Betrug sehe ich hier nicht, denn es wurde niemand betrogen.

DerHans  31.10.2015, 16:54
@Crack

Natürlich ist es ein Betrugsversuch, wenn man mit falschen Angaben eine ungerechtfertigte Prämie zahlt. Das geht zu Lasten der ehrlichen Beitragszahler.