autoversicherung ab 26 jahre angemeldet; 18 jähriger baut unfall

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beispiel probefahrten, ein unter 26 könnte so ohne eigenes risiko garkein auto probefahren bevor er es kauft, wenn der fahrer haftet?

Es haftet die KFZ Haftpflicht wenn etwas passiert, nicht der 18 Jährige.

Der VN sollte also zumindest bei der Probefahrt dabei sein. Sein Tarif ist nicht für so ein Risiko berechnet, läßt jedoch Ausnahmen zu. Ausnahmsweise darf man eine kurze Probefahrt zulassen. Sonst müßte man jeden 18 Jährigen vorher bei seiner Versicherung anmelden. Wegen dieser halben Stunde. Da wäre im Innendienst der Teufel los und bei den Internetversicherern müßten zusätzliche Hilfskräfte eingestellt werden, welche die Mailflut zeitnah beantworten.

Chrisgang 
Fragesteller
 12.08.2014, 17:00

und wie sieht eine konstellation aus in der der halter nicht der versicherungsnehmer ist?

BenniXYZ  12.08.2014, 22:48
@Chrisgang

Dann ist es genau so. Der Halter hat keinen Vertrag mit der KFZ Versicherung, nur der VN.

Sollte ein anderer Fahrer wirklich nur als Ausnahme fahren und der Versicherungsnehmer anwesend sein beim Unfall, dann ginge das okay, also z.B. eine kurze Probefahrt, weil man das Auto verkaufen will oder der Versicherte kann selbst nicht fahren, weil ihm schlecht geworden ist oder eine Verletzung hat. Das sollte man dann plausibel machen koennen.

Ansonsten, wenn z.B. das 18 jaehrige Kind dauerhaft das Auto mitfaehrt, der Halter es aber aus Kostengruenden versaeumt hat, es der Versicherung zu melden, wird zumindestens eine Praemiennachzahlung faellig. Es waere aber auch moeglich, die Versicherung uebernimmt die Kosten nicht, weil Versicherungsbetrug vorlag, weil der Versicherungsnehmer die Bedingungen nicht eingehalten hat.

Es gibt viele Tarifmerkmale bei der Kfz Versicherung, die den Preis mindern(Garagenwagen, unter 20 000 km/Jahr, nur Halter und Ehepartner fahren, Kinder unter 12 Jahre im Haushalt, Halter beim oeffentlichen Dienst), man sollte sie aber auch erfuellen. Wenn nicht und es kommt raus, dann kann es zu Problemen fuehren.

Haften tut immer erst mal der Halter, dann kann dann den eigentlichen Fahrer selbst in Regress nehmen, wenn der den Unfall verursacht hat.

Chrisgang 
Fragesteller
 06.08.2014, 17:43

also wenn ein 18jähriger ne probefahrt macht (da ist der verkäufer ja nicht zwingend mit dabe) und da nen unfall baut, kann der verkäufer auch den "probefahrer" in die haftung nehmen?

BenniXYZ  06.08.2014, 22:05

Es haftet nicht der Halter, sondern der VN. Der Halter hat mit der Versicherung nichts zu tun, er ist nur Halter und bekommt die Knöllchen zugeschickt.

Die Versicherung bezahlt den Schaden. Der Versicherte muss allerdings eine "Strafe" bezahlen, je nach Versicherung ist das z.B. der doppelte Differenzbetrag zur Versicherung mit dem 18-jährigen oder eine Jahresprämie.

Die Versicherung zahlt, aber der Fahrzeughalter muss für die gesamte Zeit, in der das Fahrzeug bei der Versicherung versichert war, den erhöhten Tarif nachzahlen, der für einen 18jährigen fällig gewesen wäre. Das kann ganz schön teuer sein!

Weitere Schritte, wie z.B. eine Forderung in Höhe des beglichenen Schadens vom Versicherungsnehmer behält sich die Versicherung i.d.R. vor.

So jedenfalls steht es in meinen Unterlagen.

Die Versichung zahlt den Schaden. Allerdings wirst du die eingesparte Prämie nachzahlen müssen und viele Versicherung erheben zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 1-2 Jahresbeiträgen.

Eichbaum1963  06.08.2014, 00:37

Fast sehr gut die Antwort.

Aber:

Allerdings wirst du die eingesparte Prämie nachzahlen müssen

Sagen wir der Übersichtlichkeit lieber: der VN zahlt das alles. Ich denke, genau DAS haste auch gemeint. ;)