Darf man trotz Spritzen beim Zahnarzt noch Auto fahren?

4 Antworten

Das ist unterschiedlich, je nach Menge des Wirkstoffs, der injiziert wurde. Bei wirklich heftigen Behandlungen gibt einem ein verantwortungsbewusster Zahnarzt Bescheid, dass Fahren jetzt eigentlich nicht mehr angesagt ist- und daran sollte man sich auch halten, weil man das selbst gar nicht so merkt- im eigenen Interesse und in dem anderer. Entweder abholen lassen oder noch einen Bummel machen und sich freuen, dass die Behandlung vorbei ist :-)

ich habe es letzte woche nach einer größeren Aktion beim ZA getan. Ich war nicht wirklich fahrtüchtig und habe mir die Frage auch gestellt. Nun habe ich für mich entschieden, wenn ich nächste Woche wieder dran bin, dann fahre ich mal wieder Bus. Ich gefährde nicht nur mich mit meinem Leichtsinn sondern auch andere Menschen

Der Zahnarzt verwendet Lokalanästhetika, und diese wirken nur lokal, d.h. nur wenige Zentimeter um die Einstichstelle. Sie wirken nicht zentral und unterstehen auch nicht dem BTM-Gesetz, also spricht nichts gegen das Autofahren, Prüfung etc.!

Schmerzmittel wirken zumeist dämpfend (auch die berühmte "Spritze" beim Zahnarzt).

Laut Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetztes begehen Fahrer eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, wenn sie sich unter Alkohol-oder Betäubungsmitteleinfluss ans Steuer setzten.

Grundsätzlich besteht für den einzelnen aber keine Verpflichtung sich zu outen, der Verkehrsteilnehmer muss vorerst keine Aussagen gegenüber der Polizei oder der Versicherung über die Einnahme von Medikamenten machen.

Die Versicherungen werden jedoch überprüfen, ob der Unfall hätte ohne Medikamenteneinfluss vermieden werden können.

(s.a.:http://www.lifepr.de/pressemeldungen/st-anna-krankenhaus-sulzbach-rosenberg-/boxid-8689.html)

thebrain  17.09.2007, 17:16

Das ist nicht ganz richtig. Fahren unter dem Einfluß von Drogen ist Trunkenheit im Verkehr und eine richtige Straftat. Auch Alkohol. Allerdings erst ab 1,1 Promille darunter eine Ordnungswidrigkeit. Meines Wissens.

Auskunft  18.09.2007, 08:01
@thebrain

Ich zitiere § 24 des StVG:

Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.

Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.