Zahlt die private Rechtsschutzversicherung auch für eine Klage der WEG?
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, die auch die Risiken als Eigentümer und der Vermietung abdeckt.
Nun ist aber der Fall eingetreten, dass die Eigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Eigentümer (ein weiterer Eigentümer) geklagt hat und die Hausverwaltung die angefallenen Kosten anteilig auf die Eigentümer umgelegt hat. (In der NK Abrechnung)
Springt in diesem Fall unsere Rechtsschutzversicherung anteilig für unsere Kosten ein? Oder bräuchte man eine extra Rechtsschutzversicherung für die WEG? Kann man so etwas noch nachträglich über die Rechtsschutz abrechnen?
4 Antworten
Deine Rechtsschutzversicherung deckt üblicherweise Klagen gegen die WEG oder Klagen, die du gegen den Verwalter führst (zB wegen falscher Umlagen). Nicht versichert (auch nicht anteilig) sind jedoch Klagen der WEG. Dafür müsste diese eine eigene Rechtsschutzversicherung haben
Du hättest die Rechtsschutzversicherung bereits im Vorfeld wegen Deckungszusage kontaktieren müssen.
Hier ist ja die WEG der Kläger. Dann müsste auch die WEG einen RS-Vertrag haben.
Wenn die WEG gegen einen einzelnen klagt, dann sind nur die anteilige Kosten für denjenigen versichert, der auch die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Man sollte jedoch im Streitfall die Versicherung vor der Klage informieren, damit diese auch über den Rechtsfall mitentscheiden kann. Ob das noch im nachhinein möglich ist weiss ich nicht. Ich denke nicht!
Eine WEG kann man nicht versichern. Da muß jeder für sich eine Versicherung abschließen.
.... und Dein "Berater" konnte bisher wirklich nicht helfen, die Klage läuft doch schon seit 2016, oder übersehe ich etwas?
Das ist leider ein endloses Thema, ich reg mich darüber auch nicht mehr auf...
Aktuell ist der Fall schon beim Mahngericht und soweit ich weiß wurde auch kein Widerspruch eingelegt. Hoffe auch, dass die ganze Sache bald erledigt ist und endlich mal Geld fließt.