Zahlt die Haftpflicht des Mieters, wenn er in der Mietwohnung den Laminatboden beschädigt?

14 Antworten

Mietsachschäden sind in jeder gescheiten PHV inkludiert. Ausgeschlossen sind dabei allerdings Schäden aus "Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung".

Je nachdem was es für ein Schaden ist kann die PHV darauf basierend die Deckung verweigern oder der Mieter auch gar nicht haften, wenn es sich z.B. um Abnutzung nach §538 BGB handelt.

Auch ist zu beachten, dass dir grundsätzlich nur der Zeitwert zusteht. Wenn der ganze Fußboden ausgetauscht werden muss, musst du damit rechnen einen (Groß)Teil des Schadens selber tragen zu müssen.

Wenn es über normale Abnutzung hinaus geht muss der Mieter das zahlen.

Hat er eine Versicherung, dann kommt es darauf an ob der Schaden durch die Versicherung abgedeckt ist; das ist je nach Versicherer unterschiedlich  bzw. bestimmte Sachen müssen speziell vereinbart werden.

Der Mieter zahlt Schäden die er verursacht hat. Verfügt er über eine Haftpflichtversicherung, wird diese ihre Einstandspflicht prüfen und ggfs. zahlen.

christl10 
Fragesteller
 19.12.2017, 10:14

Danke!

Wenn er eine Haftpflicht hat, darin auch Schäden an Mietsachen versichert sind und der Mieter nicht vorsätzlich gehandelt hat, ja.

Sofern er denn den Schaden meldet. Ansonsten muß der Mieter selbst dafür aufkommen.

Wie alt ist denn der Laminatboden?

Nach 5 Jahren ist der eh abgeschrieben, da er ja auch Abnutzung hat.

Somit bekommt man eh nur einen Teilbetrag des Neupreises und nach 5 Jahren gibt es so gut wie nix mehr vom Mieter. Geschweige denn von der Versicherung.