Zahlt meine Haftpflichtversicherung, wenn ich ein Auto als Beifahrer beschädigt?

8 Antworten

Als Beifahrer liegt Benutzung eines Kfz vor, was ein Ausschlußgrund der privaten Haftpflichtversicherung ist. Außerdem greift auch der Ausschlußgrund "Schäden sind nicht versichert, soweit eine andere Versicherung (hier Vollkaskoschutz) abschließbar wäre".

PHV wird also den Schaden zu 99 % ablehnen!

AlicBa  04.05.2012, 19:26

Und die Vollkaskoschutzversicherung sagt, dass den Schaden ein anderer verursacht hat und man solle sich an die Versicherung des Schädigers halten - zumal hier der Schädiger bekannt ist. Also schieben sich beide Versicherungen die Zahlungsverpflichtung gegenseitig zu und keine fühlt sich zuständig. Das führt doch zu nichts! Was meinst Du dazu?

JaAl11  05.05.2012, 13:22
@AlicBa

Naja du kannst dich nunmal nicht gegen alles versichern ... die Vollkasko lehnt es ab, weil es kein Unfallschaden sondern ein Betriebsschaden ist. Die Haftpflichtversicherung lehnt nunmal definitiv Schäden durch Gebrauch von Kfz aus und ein Beifahrer der im Fahrzeug sitzt ist nunmal Benutzer des Kfz.

Und nur weil die PHV nicht zahlt, ist der Beifahrer nicht automatisch leistungsfrei ... du musst dich also an ihn direkt wenden!

nein war ein freund von mir. das auto ist auch sonst vollkasko versichert. darüber müsste das sonst zurnot auch gehen oder? sollte ich jetzt schon meiner haftpflicht bescheid sagen?

""Schäden sind nicht versichert, soweit eine andere Versicherung (hier Vollkaskoschutz) abschließbar wäre"."

Seit wann ist die Privathaftpflichtversicherung eine substitär Deckung???

Die PHV leistet nicht bei Schäden durch KFZ, aber sehr wohl bei Schäden an KFZ.

Die Schadenschilderung klingt allerdings schon recht abenteuerlich. Die Versicherung wird wohl einen Gutachter beauftragen und das zu Recht.

Außerdem musst du auch "Schuld" am verschütten des Saftes haben. Nur wo Haftung da auch Deckung!

Das kauft dir wahrscheinlich keine Versicherung ab.Sollte das ein Versicherungsfall sein,lassen die das von einem Sachverständigen untersuchen,ob sowas überhaupt möglich ist

Ist der Halter ein Familienangehöriger?

Wenn nicht sollte das ohne Probleme über deine Haftpflicht zu regeln sein.