Zählt das Anschreien einer Person als Bedrohung?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sehe es nicht als Bedrohung. Ihr habt euch offenbar gegenseitig etwas hochgeschaukelt. Vergiss den Vorfall. Heute ist ein Werktag und Lärm kommt bei Umzügen oder anderen Handwerkerarbeiten immer vor. Damit muß sie leben.

Das Schreien an sich ist keine Bedrohung, Beleidigung, Nötigung o.ä, sowieso sehe ich laut deiner Beschreibung keine Straftaten verwirklicht. Das Du sie  aufgefordert hast, dich nicht zu filmen ist dein gutes Recht. Im übrigen könnte sie deine Persönlichkeitsrechte durch das filmen verletzt haben, dagegen könntest du rechtlich vorgehen. Am besten mit einem Anwalt, wenn es dir die Sache wirrerer ist.

Also eine Bedrohung ist das soweit nicht. Auch die Nötigung kann ich aus der Schilderung so erstmal nicht erkennen. Eine Beleidigung wäre durchaus strafbar.

Genau so sieht es aber wohl auch bei der Frau aus, denn auch hier könnte man Beleidigung und Nötigung prüfen.

Dafür muss man aber mehr wissen. Ich würde das einfach vergessen, es müsste angezeigt werden usw. Ob es dazu kommt wer weiß und dann kannst du deine Aussagen machen.

ZumrudAga 
Fragesteller
 11.07.2017, 15:56

Sie wollte die Videos zu Beweiszwecken bei der Anzeige nutzen, die sie angekündigt hat. Ich war schon in Ihrer Nähe aber kein einziger Körperkontakt

bergquelle72  11.07.2017, 16:02
@ZumrudAga

Bleibe ruhig:

Wenn Du sie demnächst nochmal siehst, versuche die Situation zu de-eskalieren, indem Du sagst, dass Dir die Nerven durchgegangen waren, weil Du gerade im Streß warst, es aber nicht so gemeint hattest.

Du kannst Dich ja auch für den Ton entschuldigen, aber auf keinen Fall irgend eine Schuld einräumen oder eine neue Diskussion beginnen was rechtens oder nicht rechtens war.

Mirarmor  11.07.2017, 16:10
@ZumrudAga

Ich glaub, mit Videos als Beweismitteln ist es in Deutschland eh schlecht. Keine Sorge, sie hat einen schlechten Stand. Ich glaub auch nicht, dass noch was kommen wird.

nein, außerdem interessiert so killefick den richter nicht

der kann sich das auch zusammenreimen, wie das war

solange du ihr nicht gedroht hast oder sie körperlich angehst, kann sie nach hause gehen

wenn du jetzt schreist, ich bringe dich um, ich schlitze dich auf, etc und das hören am besten noch zeugen, ist es schlecht

so ist es peanuts

es kommt halt immer darauf an ....

Was wurde geschrieen und in welcher Art - Gesichtsausdruck, welche Körperbewegungen waren dabei usw. ob es als Bedrohung empfunden werden kann.  Ich verwende bewußt "empfunden", weil es sehr subjektiv ist. Der eine fühlt sich bedroht, der andere lacht und entgegnet "ruhig Brauner".

Du versuchst es ja auch mit geeigneten Worten "herunter" zu spielen - "lautstarkes Ermahnen" ist schon eine lustige Wortschöpfung.....

Bleib mal gelassen, sie muß Dich erstmal anzeigen.