Ist so eine außergerichtliche Einigung für jedermann legal?

4 Antworten

Das könnte dir als Erpressung ausgelegt werden... also entweder Anzeigen und DANACH kommt die außergerichtliche Einigung, nicht vorher.

PlovMesti25 
Fragesteller
 13.07.2015, 19:22

Erpressung? :D Hast du überhaupt den Paragraphen gelesen?

Powermax1990  13.07.2015, 19:24
@PlovMesti25

wenn du von einer Straftat weißt und jemandem Geld abknüpfen willst damit du nicht zur Polizei gehst ist das Erpressung. Fertig.

PlovMesti25 
Fragesteller
 13.07.2015, 19:25
@Powermax1990

Nein du hast ihn offensichtlich nicht gelesen...

Powermax1990  13.07.2015, 19:27
@PlovMesti25

Warum fragst du dann wenn du alles schon vorher besser weist!?

PlovMesti25 
Fragesteller
 13.07.2015, 19:33
@Powermax1990

Ich habe nicht mal was von Erpressung was erwähnt.

Derjenige der den Brief schreibt macht sich der Nötigung strafbar.

Also ganz schlechte Idee...

PlovMesti25 
Fragesteller
 13.07.2015, 19:27

Ist den mein Mittel verwerflich?

DocShamac  13.07.2015, 19:33
@PlovMesti25

Deine Idee ist vielleicht moralisch zu rechtfertigen ("Wie du mir, so ich dir"). So funktionieren aber die Mühlen der Justiz nicht. Dort sieht man es nicht gern, wenn jemand "Selbstjustiz" betreibt.

Messkreisfehler  13.07.2015, 19:34
@PlovMesti25

Verwerflich oder nicht verwerflich hat wenig damit zu tun ob es durch den Brief zu einer Straftat kommt oder nicht...

PlovMesti25 
Fragesteller
 13.07.2015, 19:37
@Messkreisfehler

Doch. Man darf theoretisch gesehen Menschen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drängen. Es sei dann man macht es rechtswidrig mit Gewalt oder eine Drohung. Alles was Verwerflich ist fällt dementsprechend unter rechtswidrig. §240 StGB Absatz 2.

PlovMesti25 
Fragesteller
 13.07.2015, 19:37
@DocShamac

Stimmt wiederum dann auch.

DocShamac  13.07.2015, 19:58
@PlovMesti25

Es kommt ganz drauf an, wie du dein Schreiben aufsetzt. Wenn als als Privatperson an Privatperson schreibst und einen Vorschlag machst und dabei dann erläuterst, was du tun wirst, wenn er diesen Vorschlag nicht annehmen möchte, dann ist deine Vorgehensweise aus meiner Sicht (juristischer Laie) in Ordnung. Deine Frage hat sich aber so gelesen, als würdest du versuchen einen eigenen Inkassobrief zu verfassen. Ich nehme an, die anderen Antworter haben das auch so gesehen, denn anders kann ich mir nicht erklären, warum es so eine große Diskrepanz zwischen deiner Sicht bzgl. "Erpressung" gibt und der Sicht der übrigen, die hier geschrieben haben.

Wie schon richtig gesagt: Erst anzeigen, dann außergerichtlich einigen. Dann kann dir das niemand im Nachhinein als Erpressung auslegen.

Oder aber ihr einigt euch nicht-finanziell (er backt dir nen Kuchen oder sowas). Dann dürfte es keine Probleme geben. Sobald es aber um Geld geht, würde ich es erst zur Anzeige bringen.


Klar machen das Inkasso-Unternehmen und Abmahn-Anwälte jeden Tag ähnlich... aber die dürfen das leider: Leute bedrohen und abkassieren. Ottonormalbürger darf das nicht. So ist nunmal unsere kranke Welt.

PlovMesti25 
Fragesteller
 13.07.2015, 19:26

Ok. Verstehe.

Wenn der Empfänger diesen Brief einem Anwalt vorlegt, wird der sofort erkennen, dass er von einem Laien geschrieben wurde. Der Anwalt wird dann möglicherweise empfehlen, den Absender einfach zu ignorieren (womit dem Absender erst einmal auch nicht geholfen ist).

Es kann aber auch sein, dass er darin Anhaltspunkte findet, mit denen er den Brief als Beweismitteil für eine Nötigung oder sogar als Erpressungsveruch vor einem Gericht gegen den Absender einsetzen kann. Und je nachdem, wie der Brief verfasst wird, kann es auch ordentlich Ärger geben, wenn man sich als Anwalt ausgibt oder den Anschein erwecken möchte, der Brief stamme aus einer Anwaltskanzlei.

Wenn du erfolgreich die Straftat des Anderen ahnen möchtest, bleibt dir nichts anderes übrig, als die Straftat bei der Polizei anzuzeigen. Wenn du Schmerzensgeld oder einen "Vergleich" herausholen willst, muss das vor Gericht verhandelt werden. Ansonsten nimmt dir das jeder Anwalt auseinander und du bist hinterher der Dumme.