Sind Angestellte im öD, Beamten gleichgestellte Personen?

5 Antworten

Vielleicht beantwortet das deine Frage

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/zusatzversorgung-desoeffentlichen-dienstes-61-einbeziehung-in-die-foerderung-nach-dem-avmg_idesk_PI13994_HI781270.html

http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=4052186.PDF

Unterschreib das Teil und lass dich überraschen.

Die Antwort auf den reinen Fragesatz ist Nein, die Frage im Zusammenhang mit der Erläuterung: Ja.

Da Du der Besoldungsordnung nicht unterliegst trifft das nicht zu. Du dürftest Gehalt nach Tarif im ÖD erhalten. Also eben KEINE Besoldung.
Einer der Experten hier möge mich verbessern, aber ich bin mir schon recht sicher.

okieh56  03.08.2018, 11:04

Völlig richtig! Der FS ist gesetzlich rentenversichert. Wenn ich es richtig deute, geht es hier lediglich um die Riesterrente, nicht um den Beamtenstatus.

Nein, bist du nicht.

§ 10a EStG handelt von der Rister-Rente.

Vermutlich hast du einen Vertrag abgeschlossen und sollst nun in die Datenübertragung einwilligen, das ist nichts Schlimmes.

Das eher Nachteile, wenn du nicht zustimmst.

Du musst doch wissen. ob du ein Gehalt oder eine Besoldung bekommst.

Es geht ja wohl um die Rentenversicherungsbeiträge.