Sind Angestellte im öD, Beamten gleichgestellte Personen?
Bin als Angestellter im öD tätig, habe einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung bekommen das ich Einwilligen soll das mein Arbeitgeber ihnen Datenübermitteln darf damit Sie festellen können das ich "Beamter/Beamtin oder eine Beamten gleichgestellte Person bin §10a - Einkommensteuergesetz". Ich bin der Meinung das ich nach dem Gesetz zu Beamten gleichgestellten Personen gehöre. Zitat aus dem Gesetz:"Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsgesetz" Mein arbeitskollege meint aber nein, ist hier ein Jurist oder so der zufällig weiß was korrekt ist ?
5 Antworten
Vielleicht beantwortet das deine Frage
http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=4052186.PDF
Unterschreib das Teil und lass dich überraschen.
Die Antwort auf den reinen Fragesatz ist Nein, die Frage im Zusammenhang mit der Erläuterung: Ja.
Da Du der Besoldungsordnung nicht unterliegst trifft das nicht zu. Du dürftest Gehalt nach Tarif im ÖD erhalten. Also eben KEINE Besoldung.
Einer der Experten hier möge mich verbessern, aber ich bin mir schon recht sicher.
Völlig richtig! Der FS ist gesetzlich rentenversichert. Wenn ich es richtig deute, geht es hier lediglich um die Riesterrente, nicht um den Beamtenstatus.
Nein, bist du nicht.
§ 10a EStG handelt von der Rister-Rente.
Vermutlich hast du einen Vertrag abgeschlossen und sollst nun in die Datenübertragung einwilligen, das ist nichts Schlimmes.
Das eher Nachteile, wenn du nicht zustimmst.
Du musst doch wissen. ob du ein Gehalt oder eine Besoldung bekommst.
Es geht ja wohl um die Rentenversicherungsbeiträge.