WWK Premium FörderRente protect kündigung. Was kommt auf mich zu ?

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Und sagte, dass Kosten auf sie zukommen werden und bei der Kündigung sie
gar kein Geld erhalten würde, sondern wir der WWK 3000€ überweisen
müssten.

Ein Makler der in seiner Eigenschaft als Sachwalter des Kunden sowas behauptet, den möchte ich mal sehen.

Die Kündigung eines Riestervertrags ist eine förderschädliche Verwendung.

  • Die erhaltenen Zulagen sind zurückzuerstatten,
  • ebenso die in Anspruch genommenen Steuervorteile.
  • Die Erträge sind zu versteuern.
  • Kosten der Versicherungen werden tw. nicht erstattet.

Im Extremfall kann dies dazu führen, dass eine Nachschusspflicht entsteht allerdings ist das

  1. sehr selten der Fall
  2. Mit Sicherheit nicht in der genannten Höhe

Hallo,

nein, das gibt es nicht.

Es gibt ein Vertrieb (AfA) der macht entsprechende Vereinbarungen für seine Rentenversicherungen zur Zahlung der Abschlußgebühr in den ersten 4-5 Jahren, so das die Vermittler ihre Provision verdient haben.

Ich bezweifle, das dies ein Makler ist, da ihr seine Aussage nicht schriftlich habt, kann man sich auch nicht beim Bafin beschweren.

Der Sinn der Kündigung, unbegreiflich, wie deine Mutter eine solche Fehlentscheidung getroffen hat.

www.proriester.de

Es gibt nur teure Versicherer und Banksparpläne die ihren Renditen hinterherlaufen.

Bei einer Kündigung verliert ihr die Beiträge die für die Vertriebs- und Abschlußkosten angefallen sind und sämtliche Zulagen werden wieder zurückgezahlt. Wenn noch steuerliche Vorteile durch Steuererklärungen vorhanden waren, holt sich das Finanzamt zeitversetzt diese auch zurück.

Beste Grüße

Dickie59

Dickie59  03.12.2016, 16:56

insbesondere haben die Fondsparpläne ein Problem das Langlebigrisiko zu finanzieren, man weiß heute noch nicht, was diese tatsächlich ausfinanzieren...lebenslang

Hallo Jakob,

bei dieser Förder-Rente handelt es sich um eine Riester-Rente.

Dies bedeutet bei Kündigung muss deine Mutter alle erhaltenen Zulagen und Steuer-Erstattungen die über die Einkommensteuererklärung geleistet wurden zurück zahlen.  Dies kann unter Umständen einige Tausend Euro sein entsprechend der Laufzeit.

Kontaktiert den Versicherer und fragt nach, welcher Betrag überhaupt ausgezahlt würde.

Davon kann dann noch ein weiterer Betrag  vom Finanzamt zurück gefordert werden.

Gruß N.U.

Samy795  21.10.2016, 12:51

Theoretisch richtig, praktisch aber Blödsinn.
Steuervorteile sind weder an die Versicherung zurück zu zahlen, noch kann die Versicherung irgend eine vernünftige Aussage über die Höhe diesbezüglicher Rückzahlungen machen.
Es kann sich also maximal um Förderungen handeln. Alleine damit sind aber 3000€ mehr als der RKW nicht möglich.

Apolon  21.10.2016, 13:35
@Samy795

@Samy795,

wenn du doch keine Ahnung hast, solltest du dich mit solchen Kommentaren etwas zurück halten!

Die Steuererstattungen müssen an die Finanzbehörde zurück gezahlt werden. Und diese können dir dies auf den Cent genau berechnen!

Was anderes habe ich auch nicht geschrieben!

Samy795  02.12.2016, 22:11

Genau darauf wollte ich hinaus: Keine brauchbare Antwort für die geschilderte Situatin. Der Threadersteller schreibt ja, dass die Mutter der WWK 3000€ überweisen müsse....
Übrigens sind mittlerweile mehrere solche Fälle bei der Verbraucherzentrale eingegangen. Fazit: Praktisch durch die Bank verzweifelte Versuche von Maklern, durch Lügen ihre Provision zu sichern!  😜

Apolon  03.12.2016, 00:50
@Samy795

Der Threadersteller schreibt ja, dass die Mutter der WWK 3000€ überweisen müsse....

Was so nicht möglich ist.

Der Versicherer überweist an die Mutter das Guthaben, abzüglich der Zulagen.

Die bereits erfolgte Steuererstattung muss an die Finanzbehörde zurück gezahlt werden.

Fazit: Praktisch durch die Bank verzweifelte Versuche von Maklern, durch Lügen ihre Provision zu sichern! 

Für die nicht zustande gekommene Provision haftet die Mutter nicht, muss sie also auch nicht bezahlen.

geht mal zum Verbraucherschutz und lässt euch dort beraten,

das klingt schon sehr abenteuerlich.

Hat der Makler etwas schriftlich hinterlassen ? Nehmt da und die Verträge zum Verbraucherschutz mit. Die haben dort auch Anwälte die euch ggf. weiterhelfen können.

j4k0b321 
Fragesteller
 19.10.2016, 01:54

Ne hat er nicht, er hatte deswegen nur angerufen, aber ist dass denn möglich, dass man der WWK was schuldet?


Und kann man die Kündigung noch widerrufen ?

Blitz68  19.10.2016, 01:56
@j4k0b321

frag den Verbraucherschutz- dort gibt es Muster- und Standart- Vordrucke für Kündigungen usw.

Blitz68  19.10.2016, 01:57
@j4k0b321

ich kenne euren Vertrag von hier aus auch nicht,

also mit den Papieren vor Ort die Beratung aufsuchen,

das hilft dir besser weiter

Apolon  19.10.2016, 08:23

Der Hinweis zum Verbraucherschutz ist in diesem Fall völliger Unsinn, da es sich um eine Riester-Rente handelt.

Blitz68  19.10.2016, 16:15
@Apolon

und wo steht das ?

sind Sie WWK Vertreter ?

selbst wenn dem so wäre, warum sollte der Verbraucherschutz bei einer vorzeitigen Vertragsauflöung nicht beraten können?

kevin1905  19.10.2016, 22:50
@Blitz68

Förderrente = Riester.

Die Bestimmungen hierzu sind klar.

Blitz68  20.10.2016, 00:09
@kevin1905

Wem ist hier etwas klar ?

Dem Versicherten wohl nicht , denn der stellt hier Fragen,

und was dem Versicherer klar ist, ist bisher ungeklärt.

Klingt schon sehr seltsam... natürlich kommts immer auf den Vertrag ansich an, aber wenn das eine ganz normale LV ist, sollten da keine großen Kosten mehr dazu kommen. Wäre auch nicht das erste Mal, dass eine Versicherung durch schlichte Lügen Angst machen will - ohne jetzt konkret in diesem Fall etwas unterstellen zu wollen.
Ruft einfach nochmal bei der Versicherung an und lasst euch das schriftlich geben.
In jedem Fall solltet ihr wie der Kollege oben schon geschrieben hat mal Kontakt mit der Verbraucherzentral aufnehmen.

Apolon  19.10.2016, 08:22

Klingt schon sehr seltsam

Überhaupt nicht, da es sich um eine Riester-Rente handelt und bei Kündigung alle Zulagen und Erstattungen des Finanzamtes zurückgezahlt werden müssen.

Samy795  20.10.2016, 02:58

Die Riester möchte ich sehen, bei der der gesamte RKW + 3000€ zurück gezahlt werden muss. Das ist seltsam, zumindest wenn man sich etwas näher mit der Praxis beschäftigt!
Abgesehen davon kann die Versicherung nur über die Zulagen bescheid wissen, nicht aber über die steuerliche Absetzung. Alleine damit ist das ganze nochmal deutlich unwahrscheinlicher...