Tierkrankenversicherung vorzeitig kündigen?
Hallo Leute ,
ich würde gerne meine Tierkrankenverischerung bei der Allianz vorzeitig Kündigen , sie läuft nämlich erst in zwei Jahren aus .
Grund ist , dass ich nicht die Leistungen bekomme die mir versprochen wurden.
Ich habe den Vertrag damals abgeschlossen , da mein Berater meinte , dass es am einfachsten wäre direkt Abrechnungen mit Tierärzten auszumachen wenn man bei der Allianz ist . Ich war jetzt schon bei allen Ärzten meiner Stadt und zwei Nachbarstädten und alle Ärzte weigern sich mit der Allianz zu arbeiten , dar sie wohl nur schlechte erfahrungen hätten . Ich weis das Unzufriedenheit ein grund fürvorzeitige Kündigung sein kann , zählt dieser auch ???
Denn ich habe nur wegen der Möglichkeit der direkt Abrechnung damals diesen Vertrag unterzeichnet.
5 Antworten
Ich weiß, dass Unzufriedenheit ein Grund für vorzeitige Kündigung sein kann...
Welcher "Experte" hat dir denn diese Unwahrheit erzählt?
Ich weis das Unzufriedenheit ein grund fürvorzeitige Kündigung sein kann
Nein.
zählt dieser auch ???
Nein.
...du kannst im Schadenfall vorzeitig kündigen, aber doch nicht wegen Unzufriedenheit!
Die Leistungen, die dir versprochen wurden, sind doch schriftlich fixiert.
Hast du dir den Versicherungsumfang nicht durchgelesen? Dazu hattest du ja 14 Tage Zeit als du die Police bekommen hast.
Im übrigen ist es einem Tierarzt vollkommen egal, wo du versichert bist. Der schreibt die Rechnung an den Tierhalter. Was der damit macht, interessiert den Arzt überhaupt nicht.
Und "Unzufriedenheit" könntest du ja jederzeit behaupten. Das ist ja gar keine genaue Definition.
...und wohl vergessen, dies auch im Vertrag vor der Unterzeichnung nachzulesen!?
Laut VVG gilt für eine vorzeitige Kündigung folgendes:
(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Gruß einer Versich.maklerin
Dafür kann die Versicherung nichts, wenn die Ärzte nicht direkt abrechnen möchten.
Da kann aber was nicht stimmen: wenn der Vertrag doch erst in 2 Jahren ausläuft, dann müßte er doch mind. für 3 Jahre abgeschlossen worden sein!?
ich denke nicht, dass das geht. DU kannst ja gar nicht mit der leistung unzufrieden sein. du hast ja noch gar keine leistung in anspruch zu nehmen versucht.
das problem sind die ärzte, die keinen steuerrelevanten papierkram erledigen wollen, sondern bares auf die hand.
der vertrag geht aber nicht über drei Jahre und es ging darum den vertrag ja absichtlich VORZEITIG zu Kündigen und nicht zu dem gegebenen Datum wegen UNZUFRIEDENHEIT MIT DEN LEISTUNGEN.