Wurde überfallen, steht mir in dem Fall Schmerzensgeld zu?

4 Antworten

Schmerzensgeld kannst du vom Verursacher des Schadens verlangen und nicht von deinem Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft trägt allerdings dafür Sorge, dass du nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens behandelt wirst... auch für die Behandlung eines psychischen Schadens kommt sie auf.

Hallo,

die Behandlungskosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen (ggf. lässt sich auch die Narbe noch behandeln). Ggf. übernimmt die BG auch eine Psychotherapie.

Ggf. bestehen beim Versorgungsamt Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Schmerzensgeld kann man m.E. nur vom Täter bekommen (wenn er dann bekannt ist bzw. gefasst wurde).

Gruß

RHW

Du kannst zivilrechtlich den Täter für teures Geld verklagen und dann hoffen, dass er überhaupt so viel Geld hat, um Schmerzensgeld zahlen zu können. Die Narben im Gesicht hätte doch aber der Arzt feststellen müssen...

Weshalb denn vom Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft? Ein Überfall ist doch kein Arbeitsunfall. Schmerzensgeld kannst du vom Täter verlangen.

Anton96  16.05.2014, 17:54

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Anton96  16.05.2014, 17:54

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Anton96  16.05.2014, 17:54

Kann es sein das du so gar keine Ahnung hast?