Wohnung seit 3,5 Jahren nicht angemeldet und keine Rundfunkgebühr bezahlt
Folgendes Problem: Ich wohne nun zwecks Studium seit 3,5 Jahren in einer eigenen Wohnung habe es aber erst vergessen mich umzumelden und später dann vor mir hergeschoben. Dies möchte ich nun ändern. Ich wohne zur Miete in einer Eigentumswohnung eines Ehepaars, die Eigentumswohnung befindet sich in einem Mietshaus einer Wohnungsgesellschaft.
Das Ummelden sollte klappen da man zur Ummeldung keinen Mietvertrag benötigt und ich da wohl einfach ein falsches Datum angeben werde - oder wird das Amt da Rücksprache mit den Vermietern halten? (Name und Adresse der Vermieter müssen auf dem Anmeldeformular angegeben werden)
Nun aber zur eigentlichen Frage: Ich habe bisher weder GEZ noch Rundfunkbeitrag gezahlt. Da mit der Umstellung 2013 pauschal pro Wohnung zu zahlen ist dachte ich damals, dass mich die vergessene Ummeldung des Wohnsitzes nun kostspielig einholen würde, tat es aber nicht. Durch den Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt wurde ich nicht erfasst, da ich eben nicht gemeldet war, jedoch dachte ich das die Frauen und Herren des Rundfunkbeitrags nun bei den Vermietern nachhaken würden, was scheinbar jedoch auch nicht passiert ist, da ich nie weder von ARD ZDF noch von den Vermietern etwas erhalten habe und auch auf der Nebenkostenkostenabrechnung nie ein Rundfunkbeitrag aufgetaucht ist. Das peinlichen Gespräch mit den Vermietern bezügl vergessener ummeldung und GEZ wollte ich mir sparen so habe ich es immer weiter vor mir hingeschoben
Lange Rede kurzer Sinn: Ich möchte mich nun ummelden und mich mit dem Ummeldung für den Rundfunkbeitrag abmelden. Habe ich dabei Ungemütliche Nachfragen von Amt und oder Rundfunkanstalt zu erwarten oder werden sie mir Glauben schenken und das so stehen lassen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus
4 Antworten
Rundfunkgebühren haben nichts mit Nebenkosten der Wohnung zu tun.Es geht deine Vermieter auch nichts an, ob du die bezahlst oder nicht.
Willst du diese Wohnung nun aufgeben? Da du dich bei der GEZ nicht angemeldet hast, musst und kannst du dich dort auch nicht abmelden.
Wenn sie dich doch noch erwischen, geht es nicht darum "Glauben zu schenken". Seit Anfang 2013 ist für jede Wohnung ein Beitrag fällig. Mit wenigen Ausnahmen.
Da du über das Meldeamt dem Beitragsservice nicht bekannt geworden bist und Ermittler dort nicht mehr beschäftigt werden, bist du durch die Maschen geschlüpft. Wenn du dich jetzt beim Meldeamt in eine neue Wohnung ummeldest, so wird dem Beitragsservice nicht bekannt, wie lange du in deiner alten Wohnung gewohnt hast. Dem Beitragsservice wird dann erst deine neue Adresse bekannt, wenn sie im Inland liegt. Du zahlst dann erst für deine neue Wohnung. Abmelden kann man sich beim Beitragsservice nur, wenn man ins Ausland verzieht oder man zieht in eine Wohnung, für die schon jemand zahlt oder man verstirbt. Nachfragen vom Beitragsservice für deine alte Wohnung wirst du nicht erhalten. Was die Meldebehörde von dir wissen will, kann ich dir leider nicht genau sagen; vermutlich kannst du einfach etwas behaupten, weil sie im Moment noch nicht nachkontrollieren.
Und dies sollte man glauben?
Aber es bestätigt dass man in Deutschland ohne weiteres verschwinden darf...;-) <---
Scheinbar hat nicht nur Du Etwas vergessen...
Bin mal gespannt wie es weiter geht. :-D
Sorry, es sollte natürlich anmelden nicht abmelden heißen
Ich möchte mich für die selbe Wohnung, für die ich nun die letzten 3,5 nicht gemeldet war, jetzt anmelden, da ich noch ein Masterstudium anschließe. Und eben auch für diese Wohnung dann den Rundfunkbeitrag bezahlen