Doppelter Rundfunkbeitrag bei Ummeldung zur Monatsmitte?

3 Antworten

theoretisch hast du im mai zwei wohnungen. dann zahlst du auch zwei beiträge. für jeden haushalt musst du zahlen. in der praxis wirst du zum 15. des monats umgemeldet auf die neue adresse, das wird schon passiert sein und zahlst ganz normal weiter den rundfunkbeitrag. das geht einfach nahtlos ineinader über.

Deine Ummeldung auf die neue Adresse ist völlig ok. Dafür musst du nicht doppelt zahlen. Das regelt der Beitragsservice so, dass dein eines Beitragskonto erhalten bleibt, nur die maßgebliche Adresse ändert sich dann. Deine Meldung beim Beitragsservice gilt, nicht die beim Meldeamt; die gilt nur, wenn du dich nicht selbst beim Beitragsservice meldest.

Die neue Wohnung mieten wir offiziell ab dem 15.05. Also zahle ich für Mai nur einen Beitrag unabhängig von der Meldung beim Einwohnermeldeamt?