Doppelter Rundfunkbeitrag bei Ummeldung zur Monatsmitte?
Hallo,
ich ziehe gerade um und habe dem Beitragsservice bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass ich zum 15.05. umziehe. Ich habe für meinen vorherigen Wohnsitz GEZ gezahlt und werde dies zukünftig auch tun, aber zahle ich dann für Mai einen doppelten Beitrag? Es zählt bei der GEZ doch immer der ganze Monat, oder? Ich habe mich noch nicht beim Amt umgemeldet... wenn ich mich zum 01.06. ummelde, gilt dann für die GEZ meine E-Mail vorab (Mitte Mai) als Grundlage oder die offizielle Ummeldung?
3 Antworten
theoretisch hast du im mai zwei wohnungen. dann zahlst du auch zwei beiträge. für jeden haushalt musst du zahlen. in der praxis wirst du zum 15. des monats umgemeldet auf die neue adresse, das wird schon passiert sein und zahlst ganz normal weiter den rundfunkbeitrag. das geht einfach nahtlos ineinader über.
Deine Ummeldung auf die neue Adresse ist völlig ok. Dafür musst du nicht doppelt zahlen. Das regelt der Beitragsservice so, dass dein eines Beitragskonto erhalten bleibt, nur die maßgebliche Adresse ändert sich dann. Deine Meldung beim Beitragsservice gilt, nicht die beim Meldeamt; die gilt nur, wenn du dich nicht selbst beim Beitragsservice meldest.
Die neue Wohnung mieten wir offiziell ab dem 15.05. Also zahle ich für Mai nur einen Beitrag unabhängig von der Meldung beim Einwohnermeldeamt?