Wohnung kündigen trotz hartz 4?

11 Antworten

Möchtest du Umzugskosten und Kaution erstattet bekommen, hast du einen wichtigen Grund darzulegen. Du musst letztlich nachweisen, dass ein Verbleiben in der Wophnung unzumutbar ist.
"Krieg mit dem Vermieter" reicht mit Sicherheit nicht aus, denn zuvor sind mietrechtliche Fragen zu klären.

Wenn du vorzeitig ausziehst, gilt für dich weiterhin die übliche Kündigungsfrist - du zahlst also doppelt, wenn der Vermieter den Nachmieter nicht akzeptiert. Das Amt wird nur eine Wohnung zahlen! Wenn der Vermieter dir entgegenkommt, ist das sein "Problem". Da du gekündigt hast, wird dir das Amt die Frage stellen: Warum willst du wieder umziehen? Kaution nur als Darlehen, das du zurückzahlen musst!

Da hast Du ganz schlechte Karten. Ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter wird als Grund sofort zurück gewiesen. Da müsstest Du schon triftigere Gründe vorweisen können.

du musst die Absicht "umzuziehen" zuerst beim Amt melden/beantragen wenn du Leistungen dafür willst. Gründe wegen Unverträglichkeit mit dem Vermieter werden aber nicht anerkannt.

Du kannst die Wohnung fristgerecht kündigen oder im Einvernehmen mit dem Vermieter mit verkürzter Frist. Eine neue Wohnung darfst du nur mit Genehmigung des Jobcenters mieten, wenn die sie bezahlen sollen. Da erfährst du auch ob sie dir den Umzug bezahlen bzw. dir einen Kredit für die Mietkaution geben.