Wohnrecht nach Tod

8 Antworten

Vater hatte in seinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit

Mündlich versprochen oder schrfitlich mal notiert "kannst so lange bleiben wie du willst" oder mit notariellem Vertrag vereinbart und grundbuchlich eingetragen?

Im ersten Fall hätte er die Wohnung nach angemessener Frist zu räumen, im zweitem Fall bliebe diese Grunddienstbarkeit solange erhalten, wie sie nicht aufgehoben wäre.

Entweder durch Tod des Berechtigten, nach Zwangsversteigerung durch Teilungsvollstreckung nach Erbenstreit oder übereinstimmender Löschung seitens der Erben als Rechtsnachfolger mit dem Wohnungsrechtinhaber erklärt, ggf. gegen Abschlagszahlung, weil man mir den neuen Eigentümern oder Mietern nicht zurecht käme oder dauerhaft Pflegeheimbewohner würde.

G imager761

Ein Wohnrecht ist an das Objekt gebunden und geht als Last auf den Erben über. Der Erbe kann das Wohnrecht nicht ablehnen, ebenso wie ein Erbe auch die Schulden des Verstorbenen nicht ablehnen kann, die auf das geerbten Objekt liegen. Ein Erbe kann lediglich das Erbe ausschlagen.

Ja. Die Erben sind ja an erster Stelle immer Frau und Kinder. Wenn es mehrere Erben hat, dann wird das Gericht entscheiden wer was bekommt, auch das Geld.

lg vanessacheff

Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, ja.

Frag einen Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist.