Wohnrecht nach Tod
Hallo. Und zwar gehts darum. Mein Onkel ist gestorben u mein Vater hatte in seinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Wie verhält sich das nun? Behält er dieses auch nachdem der Onkel gestorben ist.
8 Antworten
Vater hatte in seinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit
Mündlich versprochen oder schrfitlich mal notiert "kannst so lange bleiben wie du willst" oder mit notariellem Vertrag vereinbart und grundbuchlich eingetragen?
Im ersten Fall hätte er die Wohnung nach angemessener Frist zu räumen, im zweitem Fall bliebe diese Grunddienstbarkeit solange erhalten, wie sie nicht aufgehoben wäre.
Entweder durch Tod des Berechtigten, nach Zwangsversteigerung durch Teilungsvollstreckung nach Erbenstreit oder übereinstimmender Löschung seitens der Erben als Rechtsnachfolger mit dem Wohnungsrechtinhaber erklärt, ggf. gegen Abschlagszahlung, weil man mir den neuen Eigentümern oder Mietern nicht zurecht käme oder dauerhaft Pflegeheimbewohner würde.
G imager761
Das mit dem Erlöschen durch Zwangsversteigerung musste ich jetzt nochmal ergoogeln und dabei habe ich das gefunden:
Mir war nicht bekannt, dass es dann nach dem Rangrecht geht. Wieder etwas gelernt. Aber anscheinend ist es nicht zwangsläufig.
Ein Wohnrecht ist an das Objekt gebunden und geht als Last auf den Erben über. Der Erbe kann das Wohnrecht nicht ablehnen, ebenso wie ein Erbe auch die Schulden des Verstorbenen nicht ablehnen kann, die auf das geerbten Objekt liegen. Ein Erbe kann lediglich das Erbe ausschlagen.
Ja. Die Erben sind ja an erster Stelle immer Frau und Kinder. Wenn es mehrere Erben hat, dann wird das Gericht entscheiden wer was bekommt, auch das Geld.
lg vanessacheff
Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, ja.
Frag einen Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist.