Wohngemeinschaft, Installation Entkalkungsanlange - Wer muss wann zahlen?
Guten Morgen,
haben eine Eigentumswohnung in einer WEG und es soll evtl. eine Entkalkungsanlage installiert werden.
Zählt dies nach § 22 Abs. 2 WEG Gesetz zu einer Modernisierung, wonach eine 75% Mehrheit notwendig ist, oder
zu § 22 Abs. 1 WEG Gesetz, einer Bauliche Veränderungen, wonach JEDER zustimmen muss.
Vielen Dank und Grüße, Jan
2 Antworten
Der erstmalige Einbau einer Enthärtungsanlage für das Trinkwasser Kaltwasserstrang) ist eine bauliche Veränderung (vgl. BayObLG, Entscheidung v. 19.1.1984, BReg 2 Z 17/83, MDR 1984, 406).
https://www.trugenberger.de/wissenswertes/seminare/20161105_v_baulver.pdf
Vielen Dank für die Antwort und vor allem für das Beispiel!
Das kannst du vermutlich vergessen. Laut laufender Rechtsprechung stellt der Einbau einer Entkalkungsanlage eine bauliche Veränderung dar, und bedarf daher der Einstimmigkeit.
Danke für die Antwort. Wir sind gegen die Anlage. Anfrage kam von den Penthousebesitzern, denen der Kalk an der Duschtür stört :o)