Wo sind meine Kinder schulpflichtig wenn der Zweitwohnsitz im Ausland ist?

4 Antworten

Eure Kinder müßten dann in Polen zur Schule.

Oder sie gehen in eine deutsche Schule. Dafür  mußt du dann aber Schulgeld zahlen.

Eine Bekannte von mir wohnt in Frankreich, die Kinder gehen aber hier zur Schule. Macht 300€ im Monat pro Nase für eine ganz normale Grundschule.

Also soviel ich weiß, müssen die Kinder dort zur Schule gehen, wo sie gemeldet sind, also wo sich ihr Alltag, Leben abspielt. 1. Wohnsitz. Hin und Herpendeln wäre für die Kinder ja auch nicht so gut. Wichtig ist dabei auch, bei getrennten Eltern, wer das Sorgerecht hat und die Aufentahltsbestimmungsrecht. Aber ich denke, dabei geht es bei Ihnen nicht,oder? 

TestBunny  28.11.2016, 11:48

Noch dabei zu bedenken ist, dass in der Grundschulzeit keine freie Schulwahl herrscht. Der Hauptwohnsitz ist hierbei maßgebend.

Tabealee  28.11.2016, 11:55
@TestBunny

Es sei denn, man zieht um..

Hallo Maria!

Ihre Kinder besuchen dort die Schule, wo Sie mit 1. Wohnsitz gemeldet sind. Das sollte der Wohnsitz ihres Lebensmittelpunktes sein. Hannover und polnische Grenze liegen nicht gerade nebeneinander. Sie müssen Ihre Kinder ummelden mit 1. Wohnsitz. Entweder auf deutscher Seite, dann wären sie dort schulpflichtig oder auf polnischer Seite, wo es m. W. keine Schulpflicht gibt. Bleiben die Kinder auf deutscher Seite gemeldet, egal ob Hannover oder grenznah zu Polen, bleiben sie schulpflichtig.

Gruß Navvie

Dort wo der 1. Wohnsitz der Kinder ist