Kann man einen Nachnamen nachträglich angleichen (eindeutschen)?

2 Antworten

Schau mal in Artikel 47 EGBGB in Verbindung mit § 1617c BGB.

 

Das ist schon möglich, aber es sind einige Hürden zu überwinden. Ein möglicgher Grund für eine Eindeutschung wäre die schwierige Aussprache eines original polnischen Namens, z.B. bei 4 Konsonanten hintereinander.

Aber sehr viele Namen in Deutschland haben einen polnischen Ursprung, z.B. Koslowski, Wittkowski - alle Namen, die auf -sky oder -ski enden.