Wo kann ich nachsehen, was in meiner Akte bei der Polizei steht?

12 Antworten

Hi DraGuNoV,

... Deine Frage interpretiere ich so, dass Du nicht nach dem "Privatführungszeugnis" oder dem "Behördenführungszeugnis" (auch bekannt unter dem Begriff "polizeiliches Führungszeugnis") gefragt hast, sondern nach den, über Deine Person bei der Polizei erfaßten Daten/Erkenntnisse, die nichts mit dem "polizeilichen Führungszeugnis" zu tun haben.

Die im Polizeicomputer erfaßten Daten zu einer bestimmten Person können von dieser Person selbst auf eigenen Antrag hin mitgeteilt werden. In jedem LandesSOG (Polizei = Ländersache) gibt es Vorschriften, die es einer natürlichen Person ermöglichen, eine Auskunft, was über einen selbst im Polizeidatenbestand gespeichert ist, zu verlangen. Als Beispiel nenne ich Dir mal für Hessen das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (kurz HSOG). Dort gibt es den § 29 HSOG "Auskunft und Unterrichtung", der sich mit der Eigenauskunft befaßt. "(Zitat) (1) Der betroffenen Person ist auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über

  1. die zu ihrer Person gespeicherten Daten,
  2. die Herkunft der Daten und die Empfängerinnen oder die Empfänger von Übermittlungen, soweit dies festgehalten ist,
  3. den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung und sonstigen Verarbeitung.

In dem Antrag soll die Art der Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden. Bei einem Antrag auf Auskunft aus Akten kann erforderlichenfalls verlangt werden, dass Angaben gemacht werden, die das Auffinden der Daten ohne einen Aufwand ermöglichen, der außer Verhältnis zu dem von der betroffenen Person geltend gemachten Informationsinteresse steht. Kommt die betroffene Person dem Verlangen nicht nach, kann der Antrag abgelehnt werden. Statt einer Auskunft über Daten in Akten können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden der betroffenen Person Akteneinsicht gewähren. (Zitatende)"

Einen Antrag auf Eigenauskunft kannst Du selbst zunächst in einem Brief formlos an die Polizeidienststelle, die für Deinen Wohnort zuständig ist, richten. In diesem Schreiben bittest Du darum, dass Du eine vollständige Auskunft der gespeicherten Daten zu Deiner Person aus dem polizeilichen Informationssystem beantragst, und dass Dein schriftlicher Antrag doch an die zuständige Dienststelle weitergereicht wird. Hinterlege in dem Brief auch eine telefonische Erreichbarkeit, für den Fall, dass Rückfragen bestehen.

Falls einer Auskunft Dir gegenüber keine behördlichen oder dritte Hindernisse entgegenstehen, bekommst Du innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Antwort.

Die für Deinen Wohnort zuständige Polizeidienststelle steht im Telefonbuch, oder kannst Du bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Deines Wohnortes erfragen.

IdS

MrDirekt

Kommt drauf an wie genau du das wissen möchtest.

Das normale Pol. Führungszeugnis bekommt man beim Ordnungsamt oder der Gemeinde. Es kostet 15 Eur und kann nach 2-3 Tagen mitgenommen werden.

Eine Zentralregisterauskunft ist IMHO kostenlos. Das Dokument wird auf Antrag zugesendet und darf idr. beim örtlichen Amtsgericht eingesehen werden (du darfst keine Fotografie oder Kopie des Dokuments erstellen - allerdings eine Abschrift davon machen)

In Bayern kannst Du bei der Zuständigen Polizeidirektion , schriftlich ein Auskunftsersuchen gem. Art. 38 Abs. 2 stellen welche Daten im IPB / KAN zu Deiner Person gespeichert sind. Allerdigs erhältst Du nur die Verdachtsmomente dann mitgeteilt . Z. B. Verdacht auf Diebstahl , etc. Eine Akteneinsicht gibt es nur im Strafverfahren. Allerding kann auch eine Einstellung wegen Restverdacht noch weiter gespeichert werden, daher kann sich die Nachfrage lohne und ggf. dann die Löschung beantragt werden. Andere Bundesländer habe ien hiervon abweichende Regelung da Polizei Ländersache ist . 16 Bundesländer ist 16 versch. Polizieaufgabengesetze.

Du kannst dir für ein paar Euro ein polizeiliches Führungszeugnis holen. Da stehen alle aktuellen Vorstrafen drin.

juergen04  12.03.2010, 16:35

Im normalen Führungszeugnis stehen nicht alle Vorstrafen drin. Nur Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen.

Ja, einfach ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern, kostet etwas.