Werden Strafanzeigen in der Akte gespeichert?
Wenn ein Opfer eine Strafanzeige stellt, ist die Anzeige dann auch in seiner Akte zu sehen, bzw. kann jeder Polizist sehen/wissen, was für Anzeigen jemand gemacht hat?
3 Antworten
Im Führungszeugnis des Bundes-Zentralregisters für volljährige Personen werden nur rechtswirksame Straftaten mit Verurteilung über 90 Tagessätzen Geldstrafe oder Freiheitsstrafen ( auch jene mit Aussetzung zur Bewährung ) eingetragen, bezogen auf strafrechtliche Konsequenzen. Allerdings können auch einschlägig / widerholt begangene Straftaten bei Einzelurteilen < 90 TS hier aufgenommen werden. ( bezogen auf das normale Führungszeugnis der "Belegart N" )
Im erweiterten Führungszeugnis ( Belegart O ) zur Vorlage bei Behörden können jedoch erweiterte Eintragungen zu entsprechenden Verwaltungsakten oder Verfahren mit nachträglicher Einstellung erfolgen .
Im polizeilich geführten Informationssystem ( InPol ) sieht das etwas anders aus, da hier durchaus Amts- / und Verwaltungsakte wie eine Anzeige bei der Polizeibehörde festgehalten werden können . Dieses Informationssystem dient aber vornehmlich nur der behördeninternen Information.
Eine anonyme Anzeige gibt es nicht wirklich , wenn Du sie wegen einer Straftat gegen Dich selbst stellen willst. ( z.B. wenn Du selbst eine Anzeige stellen willst weil Du bestohlen wurdest )
Sowas muss namentlich dann verknüpft werden und wird polizeiintern dann auch vermerkt. Diese Information darf dann aber auch nicht jeder Polizist ohne konkreten Sachbestand aus dem polizeilichen Informationssystem abrufen.
Anonym kannst Du nur die Polizei über eine allgemeine Sachlage informieren, z.B. wenn Du gerade eine Straftat beobachtest und die Polizei dann zur Örtlichkeit beordern möchtest.
JEDER sicher nicht. Aber solche Informationen werden natürlich nicht einfach so gelöscht.
Ja werden sie
Also, wenn ich beklaut werde und es Anzeige, kann dies jeder Polizist wissen?
Und wenn ich anonym eine Anzeige stelle, wird das dann trotzdem in meiner Akte oder sonst wo zusehen sein?