Freispruch in der Strafakte?
Ich hatte mal 1 Anzeige wurde aber freigesprochen weil ich unschuldig war, meine Frage jetzt, steht das in meiner Akte? Und sieht man die anzeige falls ich mich wo bewerben will ( Arbeit )
2 Antworten
Mir fallen auf Anhieb 5 Register ein, in denen etwas stehen könnte im Zusammenhang mit Strafsachen. Welches ist also "deine" Akte?
Ist " deine" Akte das Führungszeugnis, steht da nichts drin, weil du nicht verurteilt wurdest
Ist " deine" Akte das Bundeszentralregister, stehr da nichts drin, weil du nicht verurteilt wurdest.
Gleiches gilt für das Erziehungsregister
Ist "deine" Akte das Staatsanwaltliche Verfahrensregister, dann gibt es dort einen Eintrag in "deiner" Akte, weil dort alle Verfahren gegen dich registriert sind, die nicht in einer Verurteilung enden.
Wahrscheinlich stehst du auch in diversen Polizeidatenbanken.
Wenn dein zukünftiger Arbeitgeber die Polizei werden soll, solltest du auf die Frage nach zurück liegenden Ermittlungs- und Strafverfahren wahrheitsgemäß antworten, auch wenn du vom Vorwurf freigesprochen wurdest.
Die Akte wird aufgehoben, aber nicht angezeigt wenn Jemand "nachguckt" Du solltest dadurch keine negativen Effekte haben.
Es ist wichtig das du IMMER ehrlich bist wenn es darum geht, es kann sein das die Polizei dich testen will ob du ehrlich bist mit solchen Fragen. Sag nicht von Dir aus etwas, sollten die dich fragen "Haben Sie etwas in der Akte stehen"... dann sag denen das, sonst nicht. Antworte auf das was dich gefragt wird :P
Und die anzeige wird nie gelöscht aus meiner Akte, sondern immer aufgehoben?
Da bin ich mir nicht 100%ig sicher, ich glaube nach 10 Jahren wird die gelöscht. Es kommt halt drauf an warum du angezeigt wurdest, ne Anzeige wegen "Mord" wird niemals gelöscht. Eine wegen "Drogenbesitz in Geringen Maßen" macht es meistens gar nicht in die Akte ^^
Falls ich mich bei der Polizei bewerben sollte, muss ich etwas von dieser Anzeige angeben oder kann ich sie vergessen ?