wird Pflegeged bei Rentnerin angerechnet?

2 Antworten

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Hallo, an sich besteht beim Pflegegeld keine Grund zur Panik.

Was die Renten angeht: Es erfolgt weder auf Alters- noch auf Witwenrenten irgendeine Art von Anrechnung von Pflegegeld.

Was die KV angeht: Das ihr beide bei der gleichen KV seid, spielt keine Rolle. Vom Pflegegeld werden keine Beiträge abgezogen, da es kein beitragpflichtiges Einkommen ist.

Solange sie wirklich keine Sozialhilfeleistungen bezieht, hat das Pflegegeld keinerlei Auswirkungen.

Was die Steuerfrage angeht, kann ich leider nicht weiterhelfen. Soweit ich weiß, ist es nur für Angehörige steuerfrei, so dass es ggf in der Steuererklärung angegeben werden muss. Hier bitte einfach mal beim zuständigen Finanzamt anrufen und die Situation schildern. Die können das dann definitiv sagen.

Thomenickel 
Fragesteller
 03.01.2017, 17:09

Dankeschön und ich werde morgen das Finanzamt noch anrufen.

Thomenickel 
Fragesteller
 03.01.2017, 17:57
@Thomenickel

leider hat mich gerade meine Bekannte angerufen und mir gesagt, das sie mir ab sofort nicht mehr helfen wird, weil sie immer noch große Bedenken hat, das ihr das Pflegegeld, was ich ihr gebe doch mit angerechnet wird. Leider konnte ich ihr die Bedenken nicht nehmen :-( sie bekommt Altersrente, Witwenrente und Witwenrente aus dem Ausland und da wurde ihr gesagt, das wenn sie nur 1 € verdient muss sie das melden... :-(  so ein Mist aber auch, denn ich habe ja sonst keinen :-(

gunther02  04.01.2017, 14:15
@Thomenickel

Wie gesagt, was die beiden deutschen Renten angeht, kann ich es zu 100% versichern dass nichts angerechnet wird. Das kannst du dir ggf auch von der DRV kurz schriftlich geben lassen und deiner Freundin geben.

Wie hoch ist denn die ausländische Witwenrente und wer zahlt die?

Thomenickel 
Fragesteller
 05.01.2017, 12:34
@gunther02

Dankeschön für die  Antworten und wie hoch ihre Witwenrente aus dem Ausland ist weiß ich nicht, aber da sie mir jetzt nicht mehr hilft ist das auch egal :-(

Nur wenn sie aufstockend Grundsicherung erhielte, würde das "Einkommen" angerechnet.

Als "normale" Rentnerin ist sie ja wohl pflichtversichert, in der Krankenversicherung. Dabei wird der Beitrag nur aus der Rente berechnet.

Anders wäre es, wenn sie freiwilliges Mitglied der Krankenkasse wäre.

Thomenickel 
Fragesteller
 02.01.2017, 20:11

DANKESCHÖN                                                                                 sie bekommt keine Aufstockung-Grundsicherung, die erhalte ich aber und sie ist pflichtversichert und eine ganz normale Rentnerin. Sie hat dieselbe Krankenversicherung wie ich und da hat sie nun bedenken, das dann mein Pflegegeld bei ihr von der Krankenversicherung mit an- b.z.w. mit verrechnet wird.                     Wenn ich Sie richtig verstehe, kann ihre Krankenkasse mein Pflegegeld bei ihr nicht mit verrechnen?                                                 Da sie ja schon eine Rente von (mit Witwenrente)1300,00€ hat, erhöht sich ja ihr Einkommen oder wird das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet und muss sie dann eventuell auf mein Pflegegeld und ihrer Rente zusammen noch Steuern zahlen und muss sie das Pflegegeld überhaupt mit angeben?                                 Kann ich sie nun beruhigen oder gibt es da doch noch einen Haken?

Denn wenn ihr Kosten entstehen hilft sie mir nicht mehr :-(

DerHans  03.01.2017, 17:35
@Thomenickel

Steuern wären möglich. Das kommt darauf an, wie alt sie war, als sie Rentnerin wurde.

Krankenkassenbeitrag errechnet sich bei ihr ausschließlich aus der Rente.

Nur freiwillige Mitglieder der Krankenkasse zahlen auf das gesamte Einkommen den Kassenbeitrag.

Selbst wenn sie Beiträge entrichten müsste, hätte sie ja trotzdem immer noch mehr Geld als ohne die Pflege.

Thomenickel 
Fragesteller
 05.01.2017, 12:39
@DerHans

Das hat sich jetzt leider erledigt, da sie sich zurück gezogen hat. Aber Dankeschön