Wird mein Nebenjob an den Unterhalt angerechnet?
Hallo,
ich bin demnächst für mein erstes Kind Unterhaltspflichtig.Ich verdiene netto ca. 1230 Euro und arbeite bis zu vier mal im Monat Nebenbei für max. 160 Euro netto. Dort bin ich aber nur für den einen Tag angestellt (unter vertrag).Es kann auch sein dass Sie für mich keinen Einsatz haben.Ich kann also quasi nicht fest sagen,dass ich einen festen Nebenjob mit festem gehalt habe.Würde dieses Einkommen angerechnet?
Danke
3 Antworten
Grundsätzlich das Ja, denn es ist ja ein Einkommen. Persönlich würde ich mit der Mutter meines Kindes darüber sprechen, das man es unter den Tisch fallen lässt, es gibt ja auch Weihnachten und Geburtstage......
Keine Extraabsprachen machen, das gibt immer irgendwann Ärger. Lieber alles korrekt regeln.
Zum "unterhaltsrelevanten Einkommen" (UE) zählen alle Einkünfte, auch die aus Nebenjobs...
Für die Ermittlung des UE werden alle Einkommen der zurückliegenden 12 Monate addiert (auch ggf. Weihnachtsgeld, Zulagen etc...) und daraus das durchschnittliche Netto errechnet.
Davon können dann bestimmte Abzüge getätigt werden (berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten, Beiträge für die eigene Altersvorsorge etc.).
Daraus ergibt sich dann das UE, nach welchem die Höhe des Unterhaltes festgelegt wird.
sämtliche Einkünfte werden zur Berechnung von Unterhalt herangezogen , auch Nebenjobs die du nur unregelmäßig ausführst.......................du mußt ja deine kompletten Einkünfte der letzten 12 Monate angeben und dann wird der Durchschnittsverdienst ermittelt..........