Wird ein wiederholter Diebstahl ins Führungszeugnis eingetragen?
Ich bin 17 Jahre alt und hatte vor einem Jahr einen schwären Diebstahl mit zwei Anzeigen begannen. Habe dafür 30 Sozialstunden bekommen. Gestern aber wurde ich wieder beim Diebstahl erwischt (eine Gummibären Tüte für 2€) nun meine Frage steht dies im erweiterten Führungszeugnis drinnen? Und wird mir das auch später einmal, eine Ausbildungsstelle im kaufmännischen Bereich zu finden, Probleme bereiten?
4 Antworten
Ins Führungszeugnis werden nur Verurteilungen ab einer bestimmtem Höhe eingetragen. Die 30 Sozialstunden waren keine Verurteilung, sondern eine Auflage, gegen die das Verfahren eingestellt wurde. Es ist praktisch ausgeschlossen, dass das jetzt zu einer solchen Verurteilung führt.
Es werden keine Straftaten, sondern nur Verurteilungen in ein Führungszeugnis eingetragen (bis auf so Sachen wie Entzug der Fahrerlaubnis etc).
Bis zum 18. Lebensjahr werden Verurteilungen nur dann eingetragen, wenn man einen Knast von innen gesehen hat -- nicht mal Jugendarrest reicht da aus. Das gilt sowohl für das "normale" wie auch für das erweiterte Führungszeugnis.
Ausbildungstechnisch mußt Du keine Probleme fürchten.
Ins Führungszeugnis wird alles aufgenommen, was über 90 Tagessätze hinausgeht.
Wirst du noch schaffen, denn du hast ja aus der Strafe vom letzten Jahr nichts gelernt.
Hoffentlich. Wer sich nicht an die Gesetze hält muss dafür gerade stehen.