Beim Sprayen erwischt. Welche Strafe ist zu erwarten?

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Dein "Freund". Ja, is klar.

Ob du irgendwas zu erwarten hast, entscheidet ein Staatsanwalt. Du wirst dich also eine Weile gedulden müssen.

Kommt auch drauf an, WAS du gesprayt hast, und WO, und wie groß die Sauerei ist.

Möglich sind Sozialstunden, und/oder du musst die Sauerei weg machen.

Wird das Verfahren eingestellt, kommen trotzdem noch die Reinigungskosten auf dich zu, Schadensersatz ist Sache des BGB, die Kosten kommen also unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens auf dich zu.

Ins Führungszeugnis kommt das nicht, dafür ist das zu gering. Da musst du schon bei Jugendstrafrecht ein richtig Böser Junge sein. ( Haftstrafen bis zu 2 Jare, die zur Bewährung ausgesetzt werden kommen da nicht rein, nur was schwerwiegender ist. Und noch ein paar Sonderfälle)

Hallo,

ich glaub ja auch nichts, dass es dein Freund war, aber was solls...

 

Bei einem Jugendlichen läuft die Sachbeschädigung und der Verstoß gegen das Waffengesetz vermutlich auf Sozialstunden raus - diese stehen nicht im Führungszeugnis.

Darüberhinaus wird der Schaden wieder gut zu machen sein, z.B. in dem die Wand vom Straftäter neu gestrichen werden muss - alternativ kann/wird es zu einer zivilrechtlichen Forderung kommen, damit der Schaden beglichen werden kann... und das ist in der Regel das teure an dem dämlichen Sprayen...

Sachbeschädigung, evtl Hausfriedensbruch, das sind Straftaten da entscheidet ein Richter über die Strafe.
Auf Pfeffersprays ist nie ein Prüfsiegel, es muss nur draufstehen dass es zur Tierabwehr bestimmt ist , dann war es kein Ordnung.

Mal unabhängig von den zu erwartenden Sozialstunden dürften u.U. auch erhebliche Schadenersatzforderungen auf ihn zukommen, wenn ihm noch weitere Bilder oder Tags zugeordnet werden können.

Heißt möglicherweise auch, dass er über Jahrzehnte keinen Kredit erhält.

AssassineConno2  23.11.2017, 10:16

er wird dafür vermutlich über Jahre gar nix machen können weil man ihm am Existenzminimum leben lässt mit den Zahlungen ;)

Hallo.

Führungszeugnis nicht, aber im Erziehungsregister, auch wenn die mal gelöscht werden, die Akten werden aber nie geschleddert.

Außerdem wohl ein Schadensersatzanspruch der durch einen Titel 30 Jahre gültig ist. 

Das Zeug durch eine Fachfirma wegzumachen ist nicht billig.

Das kann ihm viele Berufe versperren.

Mit Gruß

Bley 1914