Wird ein reparierter Unfallschaden bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs wertmindernd berücksichtigt?

6 Antworten

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Wird ein reparierter Unfallschaden bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs wertmindernd berücksichtigt?

Ja natürlich ! ! !
Aber das interessiert den Leasingnehmer nur wenn er das Fahrzeug nach dem Leasing kaufen möchte. Das Vorkaufsrecht durch den Leasingnehmer wird dadurch nicht berührt. Nur kauft er keinen unfallfreien Leasingrückläufer sondern ein Unfallfahrzeug vom Leasinggeber.

Führt ein Unfallschaden, auch wenn er durch eine Fachwerkstatt vollständig repariert wurde zu einer Wertminderung eines Autos?

Das ist nur gutachterlich fest zu stellen. Wenn der Sachverständige in seinem Unfallgutachten eine Wertminderung berücksichtigt, erhält der Eigentümer des Kfz (in dem Fall die Leasinggesellschaft) von der Versicherung den Wertausgleich für die Wertminderung. Beim späteren Verkauf des Kfz muss die Leasinggesellschaft natürlich wie jeder andere auch angeben dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

Wird dies bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs berücksichtigt

NEIN ! ! !
Da die Leasinggesellschaft den Wertausgleich bereits mit Regulierung des Unfallschadens erhalten hat.
Bei der Rückgabe werden in dem Fall nur unreparierte Schäden, übermäßiger Verschleiß / mehr- / minder- Kilometer, unsachgemäße Fahrzeugpflege usw.  berücksichtigt. Was aber in jedem Fall auch berücksichtigt wird, ist ein reparierter Unfallschaden der nicht durch die Leasinggesellschaft autorisiert wurde.

Als Fahrzeugeigentümer darf die Leasinggesellschaft grundsätzlich entscheiden ob und durch wen ein Fahrzeug repariert wird. Nur eine entsprechende Freigabe kann dieses Recht im Einzelfall auf den Leasingnehmer übertragen. Leasingnehmer die aus Unwissenheit einen Schaden nicht vom Leasinggeber genehmigen lassen und selbst entscheiden durch wen ein Leasingfahrzeug repariert wird sind grundsätzlich schadensersatzpflichtig.

Um das mal zu verdeutlichen:wer einen MIETWAGEN nach einem Unfall eigenständig reparieren lassen würde und den Mietwagen dann repariert an den Vermieter zurück gibt wird sein blaues Wunder erleben. Da Leasing im Grunde nichts anderes ist als Mieten, gelten dabei die gleichen Gesetze.

muss man also dafür als Leasingnehmer einen Ausgleich zahlen?

Nicht unbedingt als Leasingnehmer, es gilt das Verursacherprinzip: den Ausgleich muss also der zahlen, der den Schaden verursacht hat (meistens dessen Versicherung) und das bereits gleichzeitig mit der Schadensregulierung. Spätere Ansprüche gegen den Leasingnehmer sind durch die Ausgleichszahlung bereits ausgeglichen.

helmuth1968 
Fragesteller
 05.01.2017, 12:05

Danke für die ausführliche Antwort, sie deckt sich mit den Aussagen in dem in der anderen Antwort verlinkten Artikel.

Ich habe das jetzt so verstanden: Es tritt zwar auch durch einen vollständig behobenen Unfallschaden (>Bagatellschaden) eine Wertminderung ein, diese wird aber bereits im Rahmen der Schadensregulierung von einem Gutachter festgelegt und vom Verursacher (bzw. dessen Versicherung) an den Leasinggeber gezahlt. Bei der Rückgabe ist dann also die Wertminderung bereits ausgeglichen.

Richtig?

Ich bin kurz davor, zum ersten mal einen Leasingvertrag abzuschließen und möchte möglichst alle Eventualitäten durchspielen, um die Risiken richtig einschätzen zu können.

verreisterNutzer  05.01.2017, 12:38
@helmuth1968

Richtig?

Ja.... genauso ist es

Ich bin kurz davor, zum ersten mal einen Leasingvertrag abzuschließen

Privatleasing lohnt sich nicht. Leasing ist nur interressant wenn Du die Leasinggebühren steuerlich geltend machen kannst.

Falls das bei dir nicht möglich ist, frage nach einer Leasingähnlichen Finanzierung mit festem Rückkaufwert und Ballonrate.

Viele Leasingnehmer wissen nicht was Leasing ist und kennen den Unterschied zur Finanzierung nicht:

Ein Leasingvertrag ist ein MIETVERTRAG und an der Leasingsache erwirbt der Leasingnehmer keiner Eigentumsrechte. Die Leasingraten sind vergleichbar mit Mietraten.

Bei einer Finanzierung erwirbt man dagegen eine Sache mit allen Rechten und Pflichten eines Eigentümers. Man hinterlegt in aller Regel nur die Fahrzeugpapiere ohne die sich ein Fahrzeug nicht veräußern lässt, bei der Kreditbank. Bei dem Finanzierungsvertrag handelt es sich um ein reines Geldgeschäft das im Grunde nichts mit der zu finanzierenden Sache zu tun hat, ausser das man durch den Kauf einer Sache oft Sonderkonditionen bei der Kreditgestaltung erhält. Rechtlich sind Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag jedoch vollkommen unabhängig voneinander.

helmuth1968 
Fragesteller
 05.01.2017, 13:00
@verreisterNutzer

Danke nochmal für die Infos. Ich werde das Auto geschäftlich nutzen. Ich habe bereits 2 Fahrzeugfinanzierungen hinter mir, jeweils immer mit der Mwst-Rückzahlung als Anzahlung und mit Konditionen (im Prinzip) wie beim Leasing: Auto 36 Mon. fahren mit festgelegtem Kilometerkontingent zu einer fixen monatlichen Rate, die auch Wartung und Verschleiß abdeckt und nach Ablauf Rückgabe zu bei Vertragsabschluß fixierten Bedingungen. Nun hat mein Steuerberater mir zum Leasing geraten, da dies steuerliche Vorteile bringt. 

AnyBody345  05.01.2017, 12:37

Bitte als Privatperson nicht leasen! Der größte Fehler den du machen kannst

verreisterNutzer  05.01.2017, 12:39
@AnyBody345

Bitte als Privatperson nicht leasen! Der größte Fehler den du machen kanns

Das kann man nicht pauschlisieren, aber in 99 % aller Fälle hast du durchaus Recht

helmuth1968 
Fragesteller
 05.01.2017, 12:51
@AnyBody345

Danke für den gutgemeinten Tipp, aber:

1. Nutze ich das Auto als Freiberufler geschäftlich.

2. Wenn man ein gesichertes Einkommen hat, in der Lage ist auch komplexere Verträge umfassend zu verstehen und sich über alle zusätzlichen Kosten im Klaren ist, dann ist auch ein privater Leasingvertrag kein grundsätzlicher "Fehler".

AnyBody345  05.01.2017, 15:21

Wenn das so ist , will ich nichts gesagt haben. Ich habe noch nie ein Fahrzeug geleast oder finanziert , aber für mich ist es eine Horrovorstellung vertraglich an eine Bank oder einen Autohändler gebunden zu sein. Wenn du das Fahrzeug jedoch geschäftlich nutzt und es Steuerlich geltend machen kannst , sowie die Bezahlung gesichert ist, kann Leasing schon eine stressfreie Sache sein.

Ein Unfallschaden ist immer Wertmindernd und wird auch so berücksichtigt. Die Leasing Firma bekommt durch den Unfall schließlich weniger Geld für das Fahrzeug.

Du zahlst für einen Unfallwagen ja auch weniger.

verreisterNutzer  05.01.2017, 11:51


Ein Unfallschaden ist immer Wertmindernd und wird auch so
berücksichtigt. Die Leasing Firma bekommt durch den Unfall schließlich
weniger Geld für das Fahrzeug.

Das ist durchaus richtig, interessiert den Leasingnehmer aber nicht die Bohne, ausser er muss die Wertminderung aus eigener Tasche zahlen weil er den Unfall vorsätzlich verursacht hat


Du zahlst für einen Unfallwagen ja auch weniger.

Das wäre in dem Fall ein finanzieller Vorteil für den Leasingnehmer, wenn er das Fahrzeug nach Ablauf des Leasing von der Leasingfirma kauft

AntwortMarkus  05.01.2017, 14:57
@verreisterNutzer

1. Es interessiert den Leasingnehmer in sofern, dass er die Wertminderung ausgleichen muss gegenüber den Leasinggeber.

2. Mit "Du zahlst für EINEN Unfallwagen ja auch weniger" kann ich keinen Vorteil für den Leasing-Nehmer erkennen, da es mir gar nicht um DAS Leasingfahrzeug geht, sondern um EIN Fahrzeug wie ich es auch geschrieben habe. Und wenn ein Wagen weniger wert ist aufgrund eines Unfalls, dann zahle ich weniger, habe aber keinen Mehrwert.

Eine offiziell wirtschaftlich begründete Wertminderung gibt es nicht, da bei der  vollständigen Wiederherstellung des Urzustandes das Objekt (bis auf die erkennbaren Reperaturspuren die immer auftreten und oft nur durch spezielle Geräte überhaupt aufgespürt werden können) weder in seiner äußerlichen Erscheinung noch in seiner Funktionalität beeinträchtigt ist.

Hat an den vom Unfall betroffenen Teilen vor dem Unfall schon ein Mangel bestanden, der durch die Reperatur gleichzeitig behoben wurde, wäre sogar von einer Wertsteigerung auszugehen.

Inoffiziell ist es aber so, dass sobald ein Fahrzeug als Unfallwagen zu deklarieren ist, bei vielen potentiellen Nachkäufern das Kaufinteresse sinkt.

In der Tat kann man dann schon von einer Wertminderung im Sinne der Wiederverkaufbarkeit ausgehen.

Dass eine Leasing-Firma bei der Rückgabe eines technisch und äußerlich intakten Fahrzeugs eine "mögliche" Wertminderung in Rechnung stellen kann, wage ich zu bezweifeln, da diese Wertminderung eben einmal nur theoretischer Natur ist und zum anderen in Zahlen gar nicht genau zu beziffern wäre. Immerhin wäre es trotzdem ja noch möglich, dass sich ein Käufer findet, der trotz des Wissens bereit ist, einen für den Verkäufer akzeptablen Preis zu bezahlen.

Aber 100%ig festlegen möchte ich mich darauf nicht. Ich sage nur, ich bezweifle, dass die Leasing-Firma das beanstanden könnte.


helmuth1968 
Fragesteller
 05.01.2017, 11:40

Danke für die Antwort, scheinbar fordert die Leasingfirma aber doch einen Ausgleich für den sog. "merkantilen Minderwert" (siehe Link in anderer Antwort), auch im Falle eines vollständig behobenen Unfallschadens, weil das Kfz dann trotzdem nicht mehr als "unfallfrei" gilt, was eine Wertminderung zur Folge hat. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall zahlt das aber die Haftpflicht des Unfallgegeners.

RhoMalV  05.01.2017, 11:41
@helmuth1968

Ja das stimmt.

Seit dem ich den verlinkten Artikel gelesen habe, bin ich jetzt auch schlauer! ;)

verreisterNutzer  05.01.2017, 12:07
@helmuth1968

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall zahlt das aber die Haftpflicht des Unfallgegeners.

so ist es.... gleiches gilt für selbst verschuldete Unfälle. In 99% aller Leasingverträge ist der ununterbrochene Schutz durch eine Vollkasko Versicherung gefordert, die in dem Fall auch die Wertminderung trägt

verreisterNutzer  05.01.2017, 12:05

Dass eine Leasing-Firma bei der Rückgabe eines technisch und äußerlich
intakten Fahrzeugs eine "mögliche" Wertminderung in Rechnung stellen
kann, wage ich zu bezweifeln,

Irrtum:
sie kann und sie wird ! ! !
Sofern das nicht bereits wie es üblich ist, bei der Schadensregulierung erledigt wurde

Eine offiziell wirtschaftlich begründete Wertminderung gibt es nicht

Es ist durchaus eine Wertminderung:
wenn tragende Fahrzeugteile gerichtet wurden besteht nicht mehr die gleiche Festigkeit wie bei bei einem Neufahrzeug, durch abgeplatzten Lack entstehen Stellen an denen der Rost einen leichteren Angriffspunkt hat. Kurzum, durch Mechanische Einwirkung von Unfall und Reparatur (Schweißen oder Richten) wird die Beschaffenheit des Materials verändert und damit entsteht eindeutig eine Wertminderung. Schweißnähte neigen zu vermehrtem Rost wenn sie nicht 100% versiegelt sind. Oft liegen die schweißnähte aber so, dass sie mit einer Hohlraumversiegelung überhautpt nicht erreichbar sind. Lacke oder Beilackierungen fallen anders aus als der Originallack auch wenn das bei den meisten Farben nicht sofort sichtbar ist. Frag aber mal einen Lackierer wie gern er silberne Fahrzeuge nach- oder beilackiert und wie schwierig es ist, den genauen Farbton allein durch die Sprührichtung der Lackierpistole zu treffen. All diese und noch viele weitere Dinge fürhen eindeutig zu einer Veränderung und damit zu einer Abweichung vom Ursprungszustand.

Selbstverständlich, aber du musst den Wagen ja nicht kaufen!