Wir sind eine Eigentümergemeinschaft (2 Parteien). Eine Partei hat ihre Eigentumswohnung (2 Etagen)
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft (2 Parteien). Eine Partei hat ihre Eigentumswohnung (2 Etagen) vermietet. Der Mieter dieser Eigentumswohnung hat mehrere Zimmer an Monteuere untervermietet und will jetzt auch noch eine Etage auf Dauer untervermieten. Kann ich als Eigentümer der anderen Wohneinheit diese Massen-Untervermietung verhindern?
3 Antworten
Solange nicht 30 Personen - also Überbelegung vorliegt - kannst du nix machen. Im Ersten Moment. Wenn sich aber rausstellt, dass die sich nicht benehmen - Lautstärke, Musik, Grölen, Zigarettengestank kannst du gegen den anderen ET klagen. Viel Spaß.
Ja, natürlich, wenn es denn diesbezügliche Vereinbarungen in der Teilungserklärung gibt. Schaue bitte in die Urkunde und binde den Verwalter ggf. mit ein.
Sofern das nicht gegen die Teilungserklärungn verstößt wohl kaum. Was gibt denn ihre Teilugnserklärung hinsichtlich der gewerblich anmutenden Untervermietung einer Eigentumswohnung so her?!?