Wir haben unsere wohnung renoviert übernommen und zahlen dafür 30 € JEDEN MONAT MEHR MIETE MÜSSTEN WIR BEI AUSZUG NOCHMAL RENOVIEREN?

5 Antworten

Die Frage wäre zunächst, ob in eurem Mietvertrag mit gesetzeskonformer Formulierung vereinbart ist, dass ihr die Schönheitsrenovierungen zu übernehmen habt. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass ihr die Pflicht dazu habt. Andernfalls: Nein.

Und wenn im Vertrag vereinbart ist, dass ihr die Schönheitsrenovierungen zu übernehmen habt, dann ist dafür wiederum die Voraussetzung, dass ihr die Wohnung renoviert übernommen habt oder aber einen finanziellen Ausgleich bei nicht renovierter Wohnung bekommen habt. Andernfalls wäre die Klausel unwirksam.

Die 30€ extra sin völlig unüblich und ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wofür genau die sein sollen. Wenn der Vermieter von euch möchte, dass ihr die Renovierung übernehmt, dann ist es seine Pflicht, die Wohnung renoviert zu übergeben, und nicht eine Wertsteigerung oder ähnliches.
Möglicherweise steht die Vereinbarung über die 30€ im Widerspruch zu einem Gesetz und es wäre dann unwirksam. Aber das hängt von der genauen Formulierung ab. Vielleicht möchtest du den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

rolfhelmut 
Fragesteller
 23.08.2018, 15:02

ja du hast recht mit der überprüfung ich werde wohl zunächst zur verbraucherzentrale gehen . wenn ich etwas erfahre melde ich mich . danke erstmal

Die Antwort ist ganz einfach:

Renoviert übernommen = renoviert zurück!

Dass Ihr 30 € mehr Miete zahlt, hat zunächst nichts mit der Renovierungspflicht zu tun. Das ist in den einzelnen Paragraphen des Mietvertrags geregelt und weil Du so auskunftsfreudig bist, kann ich jetzt leider auch nicht mehr dazu beitragen.

Gerne wieder, wenn Du Deinen Mietvertrag oder zumindest die wesentlichen Auszüge daraus bezüglich Schönheitsreparaturen und Endrenovierung hier rein stellst.

Eines noch: Die Beseitigung von Schäden, die Du verursacht hast, ist in jedem Fall von Dir zu tragen, egal ob Du das dann selbst machst oder der Vermieter. Das ist unabhängig von irgendwelchen Vertragsklauseln.

Wie ist der Passus Schönheitsreparaturen in Eurem Vertrag genau gefasst - Formulierung.

Das jemand einen Aufpreis dafür bezahlt eine frischrenovierte Wohnung übernommen zu haben - sorry - aber das ist mir noch nicht begegnet.

Oder bestätigt hier der Vermieter gleichzeitig, dass er für diesen Aufpreis die Wohnug regelmäßig in Intervallen auf eigene Rechnung renoviert?

Sheireen1990  23.08.2018, 09:54

Doch, ist mir schon öfters untergekommen.

Die Vermieter stellen die Mieter vor die Wahl: Entweder sie nehmen die Wohnung unrenoviert und zahlen z.B. 5,50€ für den m² oder sie bekommen eine frisch renovierte Wohnung, zahlen dafür aber 5,80 € pro m². Oder statt einer Steigerung pro Quadratmeter wird generell ein Festpreis von zusätzlich 10/20/30€ pro Monat genommen.

Die Renovierungsklausel bei Auszug blieb davon unberührt. Die Mieter mussten also bei Auszug renovieren.

Allerdings hat diese Praktik seit ein paar Jahren, nachdem der BGH sein damals neues Urteil zu den Schönheitsreparaturen gefällt hatte, stark nachgelassen.

bwhoch2  23.08.2018, 10:54
@Sheireen1990
Allerdings hat diese Praktik seit ein paar Jahren, nachdem der BGH sein damals neues Urteil zu den Schönheitsreparaturen gefällt hatte, stark nachgelassen.

Kann ich mir gut vorstellen. Das diesbezügliche Risiko wird für Vermieter immer größer. Deshalb am besten direkt schon bei der Vermietung an die Oberkante gehen.

Ist eine Wohnung bei Neuvermietung frisch renoviert, schlägt sich das normalerweise in der Nettomiete wider und ist nicht separat nochmals mit einem bestimmten Betrag (hier die 30 EUR) zu honorieren.

Ich gehe davon aus, dass die jährlich immerhin 360 EUR dazu gedacht sind, dass der Vermieter bei Auszug davon die dann erneute Renovierung finanziert und der Mieter entsprechend von einer Endrenovierung freigestellt ist. Das müsste so vermutlich aus einer betreffenden Klausel des Mietvertrages hervorgehen.

Allerdings habe ich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Verfahrensweise in einem Formularmietvertrag, von dem ich hier bei einem vermutlich geschäftsmäßig handelnden Vermieter ausgehe. Der Mieter wird nämlich unangemessen benachteiligt. Er muss zahlen, unabhängig davon, ob bei Auszug eine Renovierung tatsächlich erforderlich ist oder nicht. Die Klausel ist m. E. deshalb unwirksam. Das hat so der BGH in Urteilen auch so gesehen.

Ich würde das von einem Fachanwalt prüfen lassen, bzw. von der Verbraucherzentrale oder einem Mieterverein.

Sollte sich mein Standpunkt bestätigen, davon gehe ich aus, könntest du vom Vermieter die bisherigen Zahlungen herauszugeben verlangen wegen ungerechtfertigter Bereicherung (s. § 812 BGB).

Die Mieterhöhung ist für die Wertverbesserung....

und man übergibt eine Wohnung so, wie man sie übernommen hat, mit "normalen Abwohnspuren".