Wie werden Überstunden bei einem Festgehalt berechnet?
Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
Es geht um folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer erhält ein mtl. Festgehalt von 1.900,- EUR (Brutto). Die Arbeitszeit ist mit 35 Stunden pro Woche vertraglich vereinbart.
Betriebsbedingt arbeitet der Angestellte jedoch 1 Stunde länger pro Tag. Dadurch arbeitet er tatsächlich 40 Stunden pro Woche.
Die gesammelten Überstunden sollte der Arbeitnehmer ursprünglich, ersatzweise als Freizeit vergütet bekommen.
Der Arbeitnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist von 14 Tagen ist durch Resturlaub abgedeckt, sodass er nicht mehr im Betrieb arbeitet.
Meine Frage: Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die belegbaren, jedoch nicht gezahlten Überstunden nachträglich auszahlen?
Meine Frage: Wie würde der Stundenlohn berechnet?
Ich bin fast sicher, dass die nachfolgende Rechnung falsch ist. Denn das mtl. Festgehalt ändert sich nicht. Egal ob der Monat 28 Tage oder 31 Tage hat.
Einfach, um besser rechnen zu können, habe ich für dieses fiktive Szenario, einen Zeitraum von 1 Jahr gewählt.
Für die Berechnung des Stundenlohns, sowie für die Anspruchsfrage, spielt es ja keine Rolle, ob es 260 oder 50 Überstunden sind.
Meine Frage: Angenommen, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Nachzahlung. In diesem Fall würde der Betrag ja sicher voll versteuert werden.
Damit hätte der Arbeitnehmer aber auch mehr als vereinbart in die Sozialkassen gezahlt. Würde sich dadurch z.B. sein Anspruch auf Arbeitslosen- oder Wohngeld ändern?
Eigentlich finde ich zu fast allem Erklärungen im Internet. In diesem Fall ist die Formulierung jedoch nicht so einfach, sodass Google leider nicht die erhofften Informationen liefern konnte.
Mir wäre also auch schon geholfen, wenn mir jemand einen Google-Tipp nennen könnte oder Stichworte zu diesem speziellen Thema.
Es handelt sich hierbei wirklich um ein Thema, an dem ehrliches Interesse besteht.
Pauschalaussagen wie: "Wer arbeitet hat auch Geld verdient" oder "Geh zum Anwalt und verklag den Arbeitgeber" sind da als Lösungsvorschlag weniger geeignet.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Zunächst einmal die Ermittlung des Entgelts pro Stunde.
Arbeitzeit / Woche 35,00 Stunden
Arbeitszeit / 3 Monate 455,00 Stunden (35*13 Wochen)
Arbeitszeit / Monat 151,67 Stunden (455/3 Monate)
Monatsentgelt: 1900,00 €
Stundenentgelt: 12,53 € (1900/151,67)
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die belegbaren, jedoch nicht gezahlten Überstunden nachträglich auszahlen?
Wenn es betriebliche Praxis ist: ja
Verfallen Überstunden nach einer Zeit ?
Wenn ja, wann ?
Damit hätte der Arbeitnehmer aber auch mehr als vereinbart in die Sozialkassen gezahlt. Würde sich dadurch z.B. sein Anspruch auf Arbeitslosen- oder Wohngeld ändern?
Auf das Arbeitslosengeld wird es keine Auswirkungen haben, da - falls sie bezahlt werden - als "Einmalzahlung" gewertet werden und somit nicht zum "laufenden Entgelt" gehört.
Auf die Rentenhöhe hat es nur einen - geringen - Einfluss.
Wohngeld: muss ich passen, dazu wird sich sicher noch jemand äußern.
ja, 13 Wochen sind ein glattes 1/4 Jahr. Wie Du selbst errechnet hast, bleibt das Ergebnis gleich mit Deiner aufs Jahr bezogenen Rechnung
Bei einem Festgehalt ist es egal wieviele Arbeitstage der Monat hat.
Du erhälst IMMER den gleichen Festghalt.
In deinem Beispiel erhälst du jeden Monat die 1900€ Brutto.
Deine Aufzählung liegt völlig daneben.
Ich habe bereits in meiner Frage erwähnt, dass meine Berechnung sehr wahrscheinlich nicht richtig ist.
Aber was du da schreibst - wusste ich schon. Darum heißt es ja auch bestimmt Festgehalt - oder?
Es wäre schön gewesen, wenn du mir auch sagen könntest, womit ich bei meiner Aufzählung völlig daneben liege.
Vielleicht siehst du dir noch einmal die Frage an. Es geht eigentlich um etwas ganz anderes.
In Ergänzung zur Berechnung: ( Gibt auch Stundenlohnrechner zu googeln) ;-)
die Überstundenvergütung könnte über Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Es könnte im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag eine Vereinbarung über den Verfall von Überstunden geben.
Der AN würde sinnigerweise erst seine Überstunden abfeiern, nicht mehr zu erfüllender Urlaubsanspruch muss ausgezahlt werden.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ueberstunden/1012398.html
Inwieweit sich dies nun aufs Wohngeld auswirkt? Wäre der Ausgleich als Freizeit erfolgt - mal nicht,
Ist man aber in der Situation: sollte man auch selbst die Stunden im Auge behalten: wenn viele Stunden auf einmal ausbezahlt werden, macht sich dies natürlich auch in den Steuern im Verhältnis Brutto/ Netto bemerkbar.
Vielen lieben Dank - genau nach dieser Erklärung habe ich gesucht!
Auch dein Stil, wie du komplexe Sachverhalte, einfach und nachvollziehbar beschreibst, ist sehr hilfreich gewesen.
Eine Frage hätte ich dennoch.
Du schreibst:
Arbeitszeit / 3 Monate 455,00 Stunden (35*13 Wochen)
Meine Frage:
Rechnet man grundsätzlich mit 3 Monaten (13 Wochen) ?