Wie weit mit den Behinderteausweis?

12 Antworten

Nein, momentan kannst Du nur im Umkreis von 50 km um deinen Wohnort fahren. Aber nur, wenn ein entsprechender Hinweis im Ausweis eingetragen ist. Ein bundesweites Fahren soll wohl im September möglich werden.

Wichtg: Der Ausweiss muss zweifarbig sein und das VErsorgungsamt muss ein entsprechendes Beiblatt beifügen.

Am besten fragst Du erst einmal beim Versorgungsamt, das den Antrag ausgestellt hat, an, und lässt Dich informieren. Die können Dir am besten und direkt helfen.

"Für schwerbehinderte Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke sind, gilt:

Unter Vorlage des Streckenverzeichnisses sowie des vorgenannten Schwerbehindertenausweises und des entspr. Beiblattes können Eisenbahnen des Bundes in der 2. Wagenklasse frei benutzt werden, und zwar: • Züge des Nahverkehrs. Hierunter fallen folgende Züge: Regionalbahn (RB), Stadtexpress (SE), Regionalexpress (RE), Schnellzug (D), InterRegio (IR), im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des schwerbehinderten Menschen. Das Recht zur unentgeltlichen Beförderung entbindet aber nicht von der Zuzahlung eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagspflichtiger Züge des Nahverkehrs. • in Verkehrverbünden sowie auf allen S-Bahn-Strecken ohne km-Begrenzung. Wo die 50-km-Zone um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt endet, ergibt sich aus dem Streckenverzeichnis."

du kannst mit diesen ausweis nirgendwo hinfahren,du brauchst 80 prozent und als merkzeichen ein G

Buggie95 
Fragesteller
 15.05.2011, 22:56

Nunja nicht unbedingt.

Anscheinend darf ich mit meinen 50% und dem Merkzeichen H überall hin fahren, solange es in Deutschland ist...

petra1103  20.03.2012, 19:20

Q U A T S C H!!!!!!!

petra1103  20.03.2012, 19:22

das stimmt so nicht

Quelle     http://www.vrr.de/de/global/hilfe_faq/fragen_und_antworten/00435/index.html#j9

Wie lange gilt der Ausweis?

Die Wertmarke, welche zur ÖPNV-Benutzung berechtigt, gilt 6 oder 12 Monate (je nachdem welche Gültigkeitsdauer sie gewählt haben).
Der Schwerbehindertenausweis selbst gilt bei Erwachsenen in der Regel 5 Jahre. Falls auf der Vorderseite die Merkmale „VB“, „EB“ oder „Kriegsbeschädigt“ stehen kann er auch länger gelten. Eine Verlängerung der Gültigkeit kann nur durch die zuständige Behörde erfolgen.

  Welche Personen können die Wertmarke erwerben?

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mit den Merkzeichen „Bl“, „aG“, „G“, „Gl“ oder „H“ können bei ihrem Versorgungsamt eine Wertmarke für die ÖPNV-Freifahrt beantragen.
Dies gilt ebenfalls für Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit den Merkzeichen „VB“ oder „EB“, die am 01.10.1979 freifahrtberechtigt waren, sofern der GdB bzw. die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 70 Prozent beträgt.

Wie lange gilt die Wertmarke?

Sie können zwischen zwei Gültigkeitsdauern wählen: entweder 6 Monate oder 12 Monate.

Was kostet die Wertmarke?

Für Personen mit einer Schwerbehinderung von 60 - 80 Prozent kostet die Wertmarke für 6 Monate 30 €, für 12 Monate 60 €. Folgende Personen können auf Antrag beim Versorgungsamt die Wertmarke kostenlos für 12 Monate erhalten:

  1. schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „Bl“ (Blind)
  2. schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „H“ (Hilflos)
  3. Personen welche Arbeitslosenhilfe erhalten (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II)
  4. Personen die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten
  5. Personen welche Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
  6. Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen „VB“ oder „EB“, welche wegen ihrer Schädigungsfolgen die ÖPNV-Freifahrtberechtigung mindestens seit dem 1.Oktober 1979 besitzen.

Welche VRR-Verkehrsmittel kann ich als Schwerbehinderter mit meiner Wertmarke nutzen?

Mit der Wertmarke dürfen Sie alle Verbundverkehrsmittel nutzen d.h. Busse, O-Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, die Wuppertaler Schwebebahn, die H-Bahn in Dortmund und den SkyTrain am Düsseldorfer Flughafen. Außerdem alle zuschlagfreien Züge (RE, RB, S-Bahn) in der 2. Klasse.


Wann darf ich eine Begleitperson kostenlos mitnehmen?

Wenn auf der Vorderseite des Ausweises der Eintrag „B“ oder „BN“ vorhanden ist und einer der folgenden Vermerke nicht gelöscht ist: „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ oder „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“.


Gilt der Schwerbehindertenausweis auch für die 1.Klasse?

Nein, eine Nutzung der 1. Klasse ist auch mit ZusatzTicket nicht möglich.
Ausnahme: Schwerkriegsgeschädigte deren Ausweis das Merkzeichen „1.Kl.“ enthält, dürfen in Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn) auch die 1.Klasse (ohne Zuschlag) benutzen.


Darf ich mit dem Schwerbehindertenausweis auch mit dem Fernverkehr (IC/EC/ICE) fahren?

Nein, für die Nutzung von Fernverkehrszügen benötigen sie eine Fahrkarte, da die Freifahrt nur im Nahverkehr gilt.


Kann ich die „VRR-Mobilitätsgarantie“ in Anspruch nehmen?

Ja, wenn ein VRR-Verkehrsmittel an der Starthaltestelle mindestens 20 Minuten Verspätung hat können sie auch mit dem Schwerbehindertenausweis die VRR-Mobilitätsgarantie nutzen. Wir erstatten Ihnen bis zu 20 € ihrer Kosten für die Taxi- oder Fernverkehrsnutzung (IC/EC/ICE).

kann ich mit dem Schwerbehindertenausweis auch außerhalb des VRR fahren?

Unabhängig von ihrem Wohnort dürfen Sie mit der entsprechenden Wertmarke bundesweit innerhalb der Verkehrsverbünde alle Nahverkehrsmittel nutzen. So können Sie z.B. innerhalb von NRW landesweit im Nahverkehr fahren, da alle Regionen durch Verkehrsverbünde abgedeckt sind.

Gilt der Schwerbehindertenausweis auch für Fahrten in die Niederlande?

Nein, im Ausland hat der deutsche Schwerbehindertenausweis generell keine Gültigkeit. Sie müssen deshalb für Auslandsreisen eine Fahrkarte kaufen. Für die Fahrt von Kaldenkirchen nach Venlo wird jedoch lediglich ein VRR-ZusatzTicket benötigt.
Allerdings ist es möglich, dass Sie bei Vorzeigen Ihres deutschen Schwerbehindertenausweises im Ausland auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Rollstuhlfahrer und blinde Personen mit dem Merkzeichen „B“ können so etwa bei den Niederländischen Eisenbahnen (NS) eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Die entsprechende (kostenlose) Fahrkarte für die Begle

Buggie95 
Fragesteller
 15.05.2011, 22:53

Zitat:

Kann ich mit dem Schwerbehindertenausweis auch außerhalb des VRR fahren?

Unabhängig von ihrem Wohnort dürfen Sie mit der entsprechenden Wertmarke bundesweit innerhalb der Verkehrsverbünde alle Nahverkehrsmittel nutzen. So können Sie z.B. innerhalb von NRW landesweit im Nahverkehr fahren, da alle Regionen durch Verkehrsverbünde abgedeckt sind.

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Das heißt ich kann, solange ich keinen ICE etc. nutze?

muckelpuckel  15.05.2011, 23:00
@Buggie95

Du mußt erst einmal diese Wertmarke beantragen bei Verbund Rhein Ruhr und diese auch bezahlen, Preise stehen in meinem Beitrag von der VRR-Seite....

Welche Personen können die Wertmarke erwerben? Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mit den Merkzeichen „Bl“, „aG“, „G“, „Gl“ oder „H“ können bei ihrem Versorgungsamt eine Wertmarke für die ÖPNV-Freifahrt beantragen.

und dann kommen Preise ...

Buggie95 
Fragesteller
 15.05.2011, 23:10
@muckelpuckel

Diese Wertmarke habe ich schon...

Ich habe sie kostenlos erhalten, weil auf meinem Ausweis ''H'' vermerkt worden ist.

muckelpuckel  21.07.2011, 22:07
@Buggie95

Entschuldigung, ich sehe es erst jetzt

Ja, man kann alles nutzen in den Verkehrsverbünden.

Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalbahnen, S-Bahn....ales in der 2. Klasse. ......alles im Nahverkehr

Nur kein ICE und nicht in die Niederlande

petra1103  20.03.2012, 19:13

Es gibt auch unbefristete Ausweise.

Nur der Behindertenausweis berechtigt nicht zum Bahnfahren. Wenn du die Vorraussetzungen erfüllst, z.B. das entsprechende Merkzeichen auf dem Ausweis (Rückseite), dann kannst du beim Versorgungsamt die Wertmarke für das laufende Jahr beantragen. Diese ist kostenpflichtig oder kostenlos - je nach Umstand.

Wenn du die Wertmarke hast, kannst du im Umkreis von 50 Kilometern um deinen Wohnort mit Bus und Bahn fahren. Zu der Wertmarke bekommst du eigentlich auch ein Beiblatt, in dem die zulässigen Verbindungen alle draufstehen.

NUR mit dem behindertenausweis darfst du den öpnv überhaupt nicht kostenlos nutzen: du mußt UNBEDINGT eine wertmarke haben, die du für 30.- oder 60.- euronen von deinem zuständigen versorgungsamt bekommst. OHNE WERTMARKE BIST DU schwarzfahrer und mußt mit einer entsprechenden strafe rechnen. wenn du den inhalt deines links mal genauer studierst, wirst du feststellen, dass da genau das selbe drinsteht. mit deiner wertmarke kannst du dann kostenlos alle ziele im umkreis von etwa 50km um deinen wohnort herum erreichen.