Kontrolle Fahrtauglichkeit bei Behinderung
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage... Ich habe jetzt seit 10 Jahren meinen Führerschein und muss alle 2 Jahre vom Arzt bestätigen lassen das ich noch Auto fahren kann.
Zu den Randbedingungen... Ich leider an einer spinalen Muskelerkrankung. Habe mit 18 meinen Führerschein direkt auf Automatikgetriebe gemacht, damit ich auf der Seite nicht irgendwann auf Probleme stoße (der Wechsel zwischen den Pedalen könnte zum Problem werden, daher beidfüßig Automatik am fahren).
Ich habe seit letzten Oktober erst endlich meinen Antrag auf einen schwerbehinderten Ausweis durchbekommen (50% bei der Kennzeichnung G). Darf also noch nicht mal auf einem Behindertenparkplatz parken... Was ich aber seit dem ich den Führerschein habe machen darf, ist wie oben erwähnt beim Arzt eine Bestätigung holen, damit der einen 2 Zeiler an die Führerscheinstelle schickt das ich noch Auto fahren darf.
Meine Frage ist, mit welcher rechtlichen Begründung muss ich das machen? Wie kann es sein das ich 9 Jahre lang nicht Behindert genug war um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen und jetzt noch immer nicht auf Behindertenparkplätzen parken darf, aber wohl Behindert genug das ich meine Fahrtauglichkeit prüfen lassen muss... Das ist für mich ein Widerspruch in sich...
Danke für Antworten ;)
8 Antworten
Hallo
Ich will eher die Kontrolle vermeiden!
die Kontrolle ist durch den §11 FeV geregelt
noch genauer durch die Anlage 4 zum §11 FeV, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_110.html
unter 6.2 zu finden
Merkzeichen aG
Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus.
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_aG.htm
Solange Du noch gut alleine laufen kannst, wirst Du dieses Merkzeichen nicht zugesprochen bekommen. Sei doch einfach froh, dass es Dir nicht so schlecht geht.
Sobald du ein vorschreitende Erkrankung hast du sich auf deine Fahrtüchtigkeit auswirken kann, kann die Führerscheinstelle solche Auflagen machen. Du kannst das ganze natürlich Gerichtlich überprüfen lassen. Wenn du beidfüßig Automatik fährst hätte ich schwere sorgen das du das Fahrzeug nicht mehr beherrschst. Das Problem ist ja eher das Bremsen und nicht das Gas geben. Ich habe selber eine fortschreitende Muskelerkrankung und musste als ich den Füherschein machen wollte sogar erst eine MPU bestehen und anschließend einem TÜV-Prüfer noch zeigen das ich auch eine Vollbremsung beherrsche. Ich habe allerdings damals nicht die Auflage bekomme regelmäßig meine Fahrtüchtigkeit zu beweisen.Ich selber habe eine Gdb von 80 und Merkzeichen aG und darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, Servolenkung und Bremskraftverstärker fahren und Anhängerbetrieb ist mit verboten.
Danke erstmal für die schnelle Beantwortungen! Habe mich wohl nicht ganz deutlich ausgedrückt in welche Richtung meine Frage abzielt... Ich bin natürlich froh, dass ich noch so gut zu Fuß bin das ich keinen Behindertenparkplatz brauchen (ok fürs ein und aussteigen wäre es praktisch aber nicht zwingend). Ich will eher die Kontrolle vermeiden! Hätte meine Mum bei der Beantragung des Führerscheins auf die beiläufige Frage der Dame von der Führerscheinstelle, warum ich nur Automatikführerschein machen will, nicht mit, wegen der Gehbehinderung ist es leichter für ihn zu fahren, geantwortet und hätte nichts gesagt, hätte ich niemals meine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen müssen! Das ist das was mich nervt! Ich will nicht alle 2 Jahre zum Arzt rennen müssen nur damit der kurz schaut, ja sie können noch fahren und tschüss... Ich meine bei alten Menschen kräht auch kein Hahn danach ob die noch fahrtauglich sind!
Sobald die Führerscheinstelle diese Auflage mal ausgesprochen hat kannst du das ganze eigentlich nur noch gerichtlich überprüfen lassen. Wenn du eine progressive Muskelkrankheit hast wird es schwer das ganze vor Gericht erfolgreich aufheben zu lassen.
Dei Fahrtauglichkeit hat nichts, aber auch gar nichts mit der Berechtigung für einen Gehbehindertenparkplatz zu tun.
Und du eine Prüfung der Fahrtauglichkeit ableben musst halt wohl mit deiner Erkrankung zu tun. Das musstet du ja schon immer machen