Wann darf man als nicht behinderter Fahrer eines Behinderten auf Behindertenparkplätzen parken?

10 Antworten

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zu 1. Wenn du den entsprechenden Parkausweis hast, der auf deine  Vater ausgestellt ist und er tatsächlich dabei ist.

zu 2. Nein, darfst du nicht, wenn du nicht mit ihm unterwegs bist.

Nur Personen mit den Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ (aG) oder „blind“ (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus.

google

Wenn Dein Vater die blaue Rollstuhlkarte besitzt (muss wie ein Parkticket sichtbar ausgelegt sein), darfst Du bei JEDER Fahrt für den Transport Deines Vaters auf Behindertenplätzen parken. Ob Abholen oder weg bringen, spielt keine Rolle

Ergänzend zu Hans; Mein Papa hat so einen blauen Parkausweis, weil er eine Unterschenkelprothese hat. Einfach pragmatisch gedacht. Wenn du den Parkausweis hast und du ihn in die vordere Ablage legst, weist du nach das du da stehen darfst, weil dein Papa eben nicht so weit laufen kann. Papa benutzt so den günstigen Parkplatz beim Supermarkt und Fitnessstudio.

Eine Person, welche eine entsprechende Bewilligung hat, muss dabei sein.